Sechs Verdächtige nach tödlicher Attacke wieder frei

  12 März 2020    Gelesen: 1295
Sechs Verdächtige nach tödlicher Attacke wieder frei

Alle sechs Verdächtigen im Fall des getöteten Feuerwehrmanns auf dem Augsburger Weihnachtsmarkt sind wieder frei. Zuvor hatte ein Beschuldigter erfolgreich eine Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Nach einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde eines Tatverdächtigen im Zusammenhang mit der tödlichen Attacke auf einen Feuerwehrmann in Augsburg kommen insgesamt sechs Beschuldigte wieder frei. Das Oberlandesgericht München ordnete nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zunächst die Haftentlassung des dort mit seiner Beschwerde erfolgreichen Jugendlichen an, wie die Staatsanwaltschaft Augsburg mitteilte. Für fünf weitere Beschuldigte beantragte sie demnach aus Gleichbehandlungsgründen die Aufhebung der Haftbefehle.

Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor der Verfassungsbeschwerde eines 17-jährigen Tatverdächtigen stattgegeben, der zu den insgesamt sieben Tatverdächtigen gehört. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe entschied, dass das Oberlandesgericht München erneut die Voraussetzungen für eine Untersuchungshaft prüfen muss. Der Jugendliche wurde demnach in seinem Grundrecht auf Freiheit der Person verletzt.

Ein 49-jähriger Feuerwehrmann war Anfang Dezember nach einem privaten Weihnachtsmarktbesuch mit seiner Frau und einem befreundeten Paar zu Tode gekommen. Nach einer zunächst verbalen Auseinandersetzung mit einer Gruppe Jugendlicher traf ein Schlag den Mann. Er stürzte zu Boden und blieb bewusstlos liegen. Auch der 50-jährige Begleiter wurde geschlagen und im Gesicht verletzt. Die Frauen wurden dagegen nicht angegangen. Notärzte versuchten, den Mann wiederzubeleben, doch er starb noch im Rettungswagen. Der mutmaßliche Haupttäter, der den 49-Jährigen geschlagen haben soll, sitzt weiter in Untersuchungshaft.

Nachdem das Amtsgericht zunächst Haftbefehle gegen alle Tatverdächtigen erlassen hatte, hob das Landgericht diese kurz vor Weihnachten gegen sechs von ihnen wieder auf. Wenige Tage später ordnete aber das Oberlandesgericht München erneut Untersuchungshaft an, weil es bei allen sechs Beschuldigten einen dringenden Tatverdacht sah.

spiegel


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