Verfassungsschutz beobachtet "Flügel" der AfD

  12 März 2020    Gelesen: 549
Verfassungsschutz beobachtet "Flügel" der AfD

Zu Beginn des vergangenen Jahres stuft der Verfassungsschutz den rechtsnationalen "Flügel" der AfD als rechtsextremen Verdachtsfall ein. Nun sieht die Behörde mehr Handlungsbedarf und erklärt die Gruppierung rund um den Thüringer Fraktionschef Höcke zum Beobachtungsfall.

Der von AfD-Politikern gegründete rechtsnationale "Flügel" ist für den Verfassungsschutz jetzt offiziell ein Beobachtungsfall. Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur. Demnach sieht der Inlandsgeheimdienst seinen Verdacht bestätigt, dass es sich bei dem Zusammenschluss um eine rechtsextreme Bestrebung handelt.

Der Präsident des Verfassungsschutzes, Thomas Haldenwang, äußert sich am Vormittag zum Kampf gegen den Rechtsextremismus. Das Bundesamt (BfV) lud zu einer Pressekonferenz um 11 Uhr in Berlin, ohne weitere Details zu nennen. Es wird vermutet, dass Haldenwang sich dabei auch zu einer möglichen Beobachtung von Teilen der AfD oder sogar der Gesamtpartei äußern wird.

Am Mittwoch hatten mehrere Innenpolitiker der rechtspopulistischen Partei Stellungnahmen abgegeben, mit denen sie nach eigenen Angaben den Vorwurf des Verfassungsschutzes, es gebe "angeblich verfassungsfeindlicher Äußerungen" in ihren Reihen, entkräften wollten. In einer Pressemitteilung hieß es, dass der Verfassungsschutz "mit seinen Anschuldigungen irrt". Das im vergangenen Jahr erstellte Verfassungsschutzpapier sei "ein politisch motiviertes Anti-AfD-Konvolut", erklärte AfD-Parteichef Jörg Meuthen.

Der Thüringer Fraktionschef Björn Höcke, der auch einer der "Flügel"-Chefs ist, schrieb in einer Stellungnahme, seine Forderung nach einer "De-Islamisierung Deutschlands und Europas" sei "nicht gegen die grundgesetzlich verankerte Glaubensfreiheit gerichtet". Auch habe er damit "nicht die kollektive Ausweisung von in Deutschland lebenden Muslimen und schon gar nicht von deutschen Staatsbürgern" gemeint.

Seit mehr als einem Jahr Verdachtsfall

Der Verfassungsschutz hatte den von Höcke gegründeten "Flügel" im Januar 2019 als Verdachtsfall im Bereich des Rechtsextremismus eingestuft, ebenso die Nachwuchsorganisation der AfD, die Junge Alternative. Die Gesamtpartei war Anfang vergangenen Jahres als Prüffall eingestuft worden. Dies geschieht dann, wenn eine Organisation nicht eindeutig extremistisch ist, aber tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen.

Bei einem Verdachtsfall sind auch nachrichtendienstliche Mittel möglich. Damit ist der Weg frei für Observation, den Einsatz von V-Leuten oder eine Speicherung personenbezogener Daten. Nach dem rassistisch motivierten Anschlag von Hanau waren vermehrt Forderungen laut geworden, die AfD durch den Verfassungsschutz beobachten zu lassen. Die Hürden dafür sind allerdings hoch.

Quelle: ntv.de, cri/dpa/AFP


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