Das am 31. Januar in Kiew unterzeichnete Kooperationsmemorandum zwischen dem aserbaidschanischen Energieministerium und dem ukrainischen Ministerium für Energie und Umweltschutz wurde aufgrund des Dekrets genehmigt.
Nach Inkrafttreten des in diesem Dekret genannten Memorandums muss das aserbaidschanische Energieministerium die Umsetzung seiner Absätze sicherstellen.
Das aserbaidschanische Außenministerium wurde angewiesen, der ukrainischen Regierung eine Mitteilung über die Umsetzung der innerstaatlichen Verfahren zu übermitteln, die für das Inkrafttreten des Memorandums erforderlich sind.
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