Deutschland zeigt sich flexibel - die Corana-Krise macht's möglich. So lassen viele Betriebe um weitere Ansteckungen zu unterbinden, ihre Mitarbeiter von zu Hause arbeiten.
Bei so viel Improvisation fällt dann schon mal unter den Tisch, dass der Arbeitgeber eigentlich dazu vertraglich verpflichtet, dem Mitarbeiter den Heimarbeitsplatz komplett auszustatten: Computer oder Notebook mit Dockingstation, Bildschirm, Tastatur, Maus. Auch Schreibtisch und Bürostuhl können vertraglich vereinbart werden. Der Arbeitgeber muss sogar darauf achten, dass alle Arbeitsschutzauflagen eingehalten werden - wie im Unternehmen selber. So dürfen keine Kabel quer im Zimmer liegen und es muss ein Raum mit Tageslicht vorhanden sein.
Soweit die Theorie. Dennoch: Deutschland packt an - nur eben von daheim. Doch abgesehen davon, stellen sich dennoch ein paar Fragen. Hier sind sie:
Ist Homeoffice und mobiles Arbeiten für jeden geeignet?
Nicht zwingend. Zunächst ist nicht jeder Job dafür geeignet. Eine Verkäuferin an der Kasse kann schlecht regelmäßig von zu Hause aus arbeiten. Allerdings gab es bereits vor einem Jahr einen Vorstoß der SPD, die jedem Arbeitnehmer einen Anspruch geben möchte, von zu Hause aus arbeiten zu dürfen - soweit es der Job zulässt.
Wer von zu Hause aus arbeiten möchte sollte sich aber auch fragen, ob er dazu persönlich in der Lage ist: Kann ich mich zu Hause gut motivieren und organisieren? Nichts ist ineffektiver, als sich dauernd ablenken zu lassen. Selbstorganisation und Disziplin sind wesentliche Voraussetzungen für ein erfolgreiches Arbeiten von zu Hause.
Wichtig ist es auch, zu Hause einen Arbeitsbereich einzurichten, in dem man nicht dauernd gestört wird. Nur so ist es auch möglich, die Sicherheit von Firmendaten zu gewährleisten. Ebenfalls einhalten sollte man einen bestimmten Dresscode: "Im Bademantel mit Kunden zu telefonieren, ist keine gute Idee. Das ist im Kontakt spürbar", erklärt Arbeitspsychologin Antje Duck gegenüber Finanztest.
Bin ich zu Hause auch versichert?
Arbeitnehmer sind auch zu Hause gesetzlich unfallversichert - wenn der Unfall in direktem Zusammenhang mit der Arbeit steht. Dafür reicht es aber nicht aus, sich alleine von der Arbeitszeit her im Arbeitsmodus zu befinden. So hat etwa das Sozialgericht München entschieden, dass nicht versichert ist, wer im Homeoffice auf dem Weg zur Toilette verunglückt. Schäden am Arbeitsgerät wie Diensthandy oder Notebook übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung.
Kann das Homeoffice von der Steuer abgesetzt werden?
In der Steuererklärung können im Jahr bis zu 1250 Euro für ein Arbeitszimmer geltend gemacht werden. Allerdings nur, wenn im Betrieb kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Das Aufstellen eines Laptops am Esstisch reicht für den Werbungskostenabzug aber nicht aus. Eine Möglichkeit wäre zum Beispiel, im Gästezimmer das Bett abzubauen und einen Schreibtisch aufzustellen, sodass die grundsätzlichen Voraussetzungen für ein Arbeitszimmer erfüllt sind.
Als Werbungskosten können dann maximal 1250 Euro geltend gemacht werden. Der Höchstbetrag von 1250 Euro ist auch bei nicht ganzjähriger Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers in voller Höhe, also nicht zeitanteilig, zum Abzug zuzulassen. Wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der Tätigkeit bildet, können sogar Aufwendungen für das Arbeitszimmer in voller Höhe als Werbungskosten veranschlagt werden, wie Erich Nöll vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine weiß.
Alternativ kann sich der Heimarbeiter die mit dem Homeoffice einhergehenden Kosten etwa für Telefon, Internet und Büroartikel von Arbeitnehmer entweder 20 Prozent der jeweiligen Monatsabrechnung, aber maximal 20 Euro pro Monat pauschal steuerfrei erstatten lassen.
Bringt das Homeoffice etwas - außer einen möglichen Infektionsschutz?
"Die Arbeitszufriedenheit steigt. Mitarbeiter können sich zu Hause nachweislich besser konzentrieren", sagt Arbeitspsychologin Antje Duck gegenüber Finanztest. Außerdem lässt sich der Familienalltag besser organisieren. Die Expertin gibt aber zu bedenken: Arbeitszeit ist nicht Familienzeit und sollte unbedingt getrennt werden.
Was ist bei der Arbeitszeit zu beachten?
Zu Hause gelten wie auch im Betrieb die gesetzlichen Arbeitszeitbestimmungen: Der Arbeitstag hat allerhöchstens zehn Stunden. Ab sechs Stunden muss eine 30-minütige Pause eingelegt werden, ab neun Stunden 45 Minuten. An Sonn- und Feiertagen darf bis auf wenige Ausnahmen nicht gearbeitet werden.
n-tv
Tags: