Die erste große Strafkammer des Landgerichts Mainz sah die Schuld von Urs B. als nicht bewiesen an, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Angeklagt war B. wegen Urkundenfälschung in zwei Fällen. Ihm wurde vorgeworfen, zwei Schecks eines vermeintlichen Investors für die Rennstrecke Nürburgring in Rheinland-Pfalz gefälscht zu haben.
In ihrem Plädoyer hatte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 120 Euro (18.000 Euro) gefordert, wobei die Strafe nach 45 Tagessätzen (5400 Euro) als vollstreckt gelten sollte. Die Staatsanwaltschaft begründete das mit einer "rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung". Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert.
Tatsächlich dauerte der Prozess, der im Oktober begann, länger als geplant. Ursprünglich waren Verhandlungstage bis Ende November angesetzt. Ein erster Prozess gegen B. platzte im Februar 2015, weil die Befragung eines Zeugen in den USA scheiterte. Im Mai 2018 wurde ein zweites Verfahren eingestellt.
Bei dem Zeugen handelte es sich um den Kompagnon eines angeblichen US-Milliardärs, den B. als Privatinvestor für den Ring einst ins Spiel gebracht hatte. Das für die Befragung des Zeugen aus Übersee nötige Rechtshilfeersuchen an die US-Behörden könne Monate dauern, lautete damals die Begründung für die Einstellung des Verfahrens.
2018 wurde das zweite Verfahren eingestellt, weil die angeklagten Urkundenfälschungen nicht in Deutschland begangen worden seien. Die Dokumente seien in der Schweiz und in Liechtenstein gefälscht worden, befand das Landgericht. Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen diese Entscheidung vor dem Oberlandesgericht Koblenz hatte Erfolg, so dass es zum neuen Prozess vor dem Landgericht Mainz kam.
B. galt als eine Schlüsselfigur in der Affäre um den misslungenen, hunderte Millionen Euro teuren Ausbau des Rennstreckenareals am Nürburgring in Rheinland-Pfalz. Er hatte der Betreibergesellschaft des Rings einen angeblichen US-Milliardär als Privatinvestor für die Baustelle schmackhaft gemacht.
In diesem Zusammenhang soll er den Verantwortlichen der Nürburgring GmbH in den Jahren 2008 und 2009 zwei Schecks des vermeintlichen Geldgebers über insgesamt 100 Millionen Dollar vermittelt haben. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft soll dem Angeklagten dabei aber bewusst gewesen sein, dass die Schecks gefälscht waren und das zugehörige Konto nicht ausreichend gedeckt war. B. bestritt die Vorwürfe vor Gericht.
Der Ringgesellschaft wäre 2009 wegen der falschen Schecks beinahe ein Millionenschaden entstanden. Der damalige rheinland-pfälzische Finanzminister Ingolf Deubel (SPD), der auch Aufsichtsratschef der Ringgesellschaft war, trat nach der geplatzten Privatfinanzierung von seinem Ministeramt zurück. Deubel wurde im Januar vom Landgericht Koblenz wegen Untreue und uneidlicher Falschaussage im Zusammenhang mit der Nürburgringaffäre zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.
AFP.com
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