Einigung über einheitliche Regeln im öffentlichen Dienst in Corona-Krise

  01 April 2020    Gelesen: 1812
Einigung über einheitliche Regeln im öffentlichen Dienst in Corona-Krise

Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände und die Gewerkschaft Verdi haben sich auf einheitliche Regeln für Kurzarbeit in der Corona-Krise verständigt.

Wie Verdi mitteilte, soll das Kurzarbeitergeld für untere und mittlere Gehaltsgruppen auf 95 Prozent und bei den übrigen auf 90 Prozent des Lohnausfalls aufgestockt werden. Derzeit liegt es zwischen 60 und 67 Prozent. Die Regelung soll ab sofort bis zum Jahresende gelten. Demnach müssen die Arbeitgeber Kurzarbeit sieben Tage im Voraus ankündigen. Betroffenen Mitarbeitern darf während der Kurzarbeit und drei Monate danach nicht betriebsbedingt gekündigt werden. – Auch vielen Zeitungsredaktionen droht Kurzarbeit. Nach Angaben des Bundesverbands Digitalpublisher und Zeitungsverleger hat etwa die Hälfte der Verlagsunternehmen Kurzarbeit angekündigt oder prüft dies, teilte eine Sprecherin des BDZV mit.

EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen kündigte für diese Woche einen europäischen Plan für Kurzarbeitergeld an. Die Initiative namens „Sure“ solle Italien, Spanien und allen anderen besonders betroffenen Mitgliedsstaaten zugute kommen, sagte von der Leyen in einer Videobotschaft auf Twitter. Einzelheiten nannte sie nicht.


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