So teuer sind die Verstöße gegen Corona-Verbote in Deutschland

  04 April 2020    Gelesen: 1419
 So teuer sind die Verstöße gegen Corona-Verbote in Deutschland

Das Wochenende verspricht Frühlingswetter, doch die Party im Park oder das Fußballspiel mit Freunden sind verboten. Wer die Regeln missachtet, muss mit unangenehmen Folgen rechnen. Ein Überblick.

Die Sonne scheint durchs Fenster, wie schön wäre ein Ausflug auf den Darß an die Ostsee! Doch für alle, die nicht in Mecklenburg-Vorpommern wohnen, sind im Kampf gegen das Coronavirus touristische Reisen oder Ausflüge in das Bundesland untersagt. Nur eines von vielen Beispielen für die derzeitigen Einschränkungen des öffentlichen Lebens in ganz Deutschland.

Um diese Verbote durchzusetzen, darf der Staat hart durchgreifen. Das Infektionsschutzgesetz sieht in den Paragraphen 73 bis 75 für Verstöße Geldbußen von bis zu 25.000 Euro vor - und Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren. Wenn sich jemand ansteckt, sind sogar bis zu fünf Jahre Haft möglich. Eine Straftat begeht beispielsweise derjenige, der

  • gegen eine behördliche Quarantäne-Anordnung oder
  • das Kontaktverbot verstößt,
  • eine Ausgangssperre missachtet oder
  • seinen Beruf ausübt, obwohl ihm das verboten worden ist.

Gegen jemanden, der andere dabei ansteckt, sind auch Verurteilungen wegen fahrlässiger oder vorsätzlicher Körperverletzung möglich.

Außer der Justiz, die Verstöße ahnden kann, haben Ordnungsbehörden und Polizei in vielen Bundesländern Bußgeldkataloge an die Hand bekommen. Die Kataloge schließen nicht aus, dass ein Staatsanwalt nicht doch ein Strafverfahren einleitet oder Anklage erhebt - auch kann die Ordnungsbehörde bei einem Verdacht auf eine Straftat die Sache an die Anklagebehörde abgeben oder Anzeige erstatten.

Mangels fehlender Rechtspraxis und Rechtsprechung zu Corona-Verstößen lässt sich bislang nur schwer beantworten, für welche Fehltritte in der Praxis welche Bußgelder verhängt werden - und in welchen Fällen welche gerichtlichen Geld- oder Freiheitsstrafen drohen. Die Bußgeldkataloge der Länder bieten inzwischen zumindest ordnungsrechtlich Orientierung. Los geht's in Berlin bei zehn Euro, in Hessen bei 200 Euro. Hier der aktuelle Überblick:

Baden-Württemberg
Der Südwesten geht wie schon bei seinen ministeriellen Auslegungshinweisen zur Corona-Verordnung auch beim Bußgeldkatalog sehr detailliert vor. Selbst Spannen für Bußgelder wegen Verstößen gegen die "Mischsortimentsregelungen", die festlegt unter welchen Umständen Geschäfte doch öffnen dürfen, sind hier normiert. Bei Verstößen werden für sie 200 bis 4000 Euro fällig, Treffen in der Öffentlichkeit mit mehr Menschen als erlaubt sollen zwischen 100 und 1000 Euro kosten. Auf Berufspendler, die keine notwendige Bescheinigung bei sich führen, kommen Kosten von bis zu 500 Euro zu.

Bayern
Der bayerische Bußgeldkatalog im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus nennt Strafen von bis zu 5000 Euro, fällig etwa für die Öffnung von Ladengeschäften oder den Betrieb von Gaststätten. Wer den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 Metern in der Öffentlichkeit nicht einhält, gegen den soll ein Bußgeld von 150 Euro verhängt werden. Denselben Betrag müssen Menschen bezahlen, die sich nicht an die im Freistaat geltende Ausgangsbeschränkung halten und ihre Wohnung ohne triftigen Grund verlassen.

Berlin
Wer in Berlin gegen die Ausgangsbeschränkungen verstößt, muss nach dem neuen Bußgeldkatalog bis zu 500 Euro zahlen. Demnach werden 25 bis 500 Euro Bußgeld fällig, wenn sich Menschen in Gruppen von mehr als zwei Personen zusammenstellen und sich womöglich den Aufforderungen der Polizei widersetzen. Wer seine Wohnung ohne triftigen Grund verlässt, muss zwischen 10 und 100 Euro bezahlen.

Brandenburg
In Brandenburg gilt seit dieser Woche ebenfalls ein umfassender Bußgeldkatalog zum Schutz vor dem Coronavirus. Wer den Mindestabstand von 1,5 Metern nicht einhält, dem drohen etwa zwischen 50 und 500 Euro Strafe. Gegen Betriebsinhaber, die ein Geschäft öffnen - oder gegen Vermieter, die Touristen beherbergen, sind Bußgelder von bis zu 10.000 Euro vorgesehen.

Bremen
Kurz vor dem Wochenende hat auch Bremen einen Bußgeldkatalog veröffentlicht, der von Samstagfrüh 0 Uhr an gilt. Versammeln sich öffentlich mehr Menschen als erlaubt, verlangt die Hansestadt von jedem Beteiligten zwischen 50 und 150 Euro. In der Regel könne man erkennen, ob es sich um eine Familie handle oder eine Gruppe, die nicht zusammengehöre, sagte SPD-Innensenator Ulrich Mäurer Radio Bremen zufolge. Wer sich in Quarantäne befindet und unerlaubt Besuch empfängt, muss demnach 400 Euro bezahlen, wer Klubs oder Kneipen öffne bis zu 2500 Euro. Wer öffentliche oder private Veranstaltungen organisiert, muss zwischen 250 und 2500 Euro bezahlen. Die höchsten Bußgelder werden fällig für unerlaubtes Betreiben von Tagespflege, Schulen oder Kitas

Hamburg
Die in dieser Woche vom Hamburger Senat beschlossene Bußgeldverordnung sieht unter anderem Zahlungen bei Nichteinhalten des Mindestabstands von 1,5 Metern in der Öffentlichkeit oder beim Betreten von Spielplätzen vor. Diese Verstöße kosten Innensenator Andy Grote (SPD) zufolge 150 Euro, Corona-Partys 1000 Euro. Wer eine Disko oder ein Bordell öffnet, dem drohen bis zu 5000 Euro. Wer eine Busreise anbietet, soll 4000 Euro bezahlen müssen.

Hessen
Wer sich in Hessen nicht an die strengen Kontaktregeln hält, dem drohen Zahlungen von bis zu 5000 Euro. Während der Katalog in Brandenburg bereits bei 50 Euro anfängt, sind nach dem hessischen Katalog für Verstöße mindestens 200 Euro fällig - etwa für denjenigen, der sich unerlaubt mit mehreren Menschen trifft oder an Sportangeboten teilnimmt. Wer aus Risikogebieten nach Hause zurückgekehrt ist und sich nicht an die Quarantäne hält, muss dem dortigen Katalog zufolge 500 Euro bezahlen.

Mecklenburg-Vorpommern
Im Nordosten reicht der Corona-Bußgeldkatalog von 100 bis 5000 Euro, wie Innenminister Lorenz Caffier in Schwerin sagte. Wegen der heute in einigen Bundesländern beginnenden Osterferien kündigte der CDU-Politiker verschärfte Einreisekontrollen an den Grenzen seines Bundeslandes an. Wer den gebotenen Mindestabstand zu anderen Personen nicht einhält, muss mit 150 Euro rechnen. Die Polizei registrierte bis Mitte der Woche zudem mehr als 120 Straftaten wegen Corona-Verstößen.

Niedersachsen
In Niedersachsen soll ab kommender Woche ein eigener Bußgeldkatalog gelten. Dieser werde mit dem Innenministerium zusammen noch erarbeitet, sagte der Leiter des Landeskrisenstabs, Heiger Scholz am Donnerstag. Der SPD-Staatssekretär kündigte an, dass der Rahmen des Infektionsschutzgesetzes von bis zu 25.000 Euro bei schweren Verstößen "auch ausgeschöpft werden muss". Mit dem Katalog will er den Sachbearbeitern in den Ordnungsbehörden eine Hilfestellung geben.

Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen war von der starken Ausbreitung des Coronavirus im Kreis Heinsberg besonders früh betroffen und hatte als erstes Bundesland einen speziellen Bußgeldkatalog gegen die landesweiten Corona-Regeln mit Strafen von bis zu 5000 Euro verabschiedet. Dem Düsseldorfer Bußgeldkatalog zufolge kostet Picknicken und Grillen in der Öffentlichkeit 250 Euro Bußgeld, bei Zusammenkünften von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit, muss jede Person 200 Euro bezahlen, ebenso, wer gegen ein Besuchsverbot in einem Krankenhaus oder Altenheim verstößt.

Rheinland-Pfalz
Um die Corona-Verbote durchzusetzen, greift der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz auf rund 500 Bereitschaftspolizisten sowie Beamte der Hochschule der Polizei zurück. Gemeinsam mit der Schutzpolizei sollen sie dem SPD-Politiker zufolge die Regeln kontrollieren - und auch Bußgelder verhängen. Wird der Mindestabstand nicht eingehalten, drohen den Auslegungshinweisen zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten 100 Euro Bußgeld. 200 Euro kostet es, wenn sich mehr als zwei Personen unerlaubt in der Öffentlichkeit aufhalten. Ladeninhaber, die ihr Geschäft öffnen, müssen 2500 Euro bezahlen. Wer sein Hotel für Touristen öffnet: 4000 bis 5000 Euro.

Saarland
Im Saarland ist seit Mittwoch ein spezieller Corona-Bußgeldkatalog in Kraft. Jemand, der seine Wohnung ohne triftigen Grund verlässt, muss demnach bis zu 200 Euro zahlen. Der Aufenthalt mit mehr als einer nicht im Haushalt lebenden Person in der Öffentlichkeit kostet ebenso viel. Wer mit anderen Gottesdienste in Kirchen, Synagogen oder Moscheen feiert, muss mit einer Buße von 200 bis 2000 Euro rechnen, der Betrieb von Gaststätten und Hotels wird mit 1000 bis 4000 Euro geahndet. Für fahrlässige Verstöße können auch geringere Bußgelder verhängt werden.

Sachsen-Anhalt
Der Bußgeldkatalog zur Ahndung von Corona-Verstößen in Sachsen-Anhalt beginnt bei 100 Euro - für das Betreten von Spiel- oder Bolzplätzen ohne Genehmigung. Insgesamt führt die Liste der schwarz-rot-grünen Landesregierung zwölf Punkte auf, um Ordnungsämtern und Polizei einen Handlungsrahmen aufzuzeigen. Wer sich mit mehr als einer nicht im Haushalt lebenden Person in der Öffentlichkeit trifft, muss demnach 250 Euro bezahlen, Touristen 400 Euro. Wenn Gastronomen und Ladenbesitzer Abstands- oder Hygieneregeln missachten, drohen 1000 Euro Bußgeld.

Sachsen
Der sächsische Bußgeldkatalog fällt im Vergleich zu den anderen Bundesländern ausgesprochen knapp aus. Er normiert nur drei Fälle: Verlassen der Wohnung ohne triftigen Grund kostet demnach 150 Euro, ein Besuch im Alten- oder Pflegeheim 500 Euro. Wenn Heime die Höchstzahl an Personen überschreiten, müssen ihre Leiter mit einem Bußgeld zwischen 500 und 1000 Euro rechnen. Bei kleineren Verstößen können neben Bußgeldern vor Ort auch Verwarngelder bis 55 Euro ausgesprochen werden. Wie überall gilt aber auch hier der Rahmen des Infektionsschutzgesetzes.

Schleswig-Holstein
Auch im Norden gilt seit Freitag zur Eindämmung des Coronavirus ein Bußgeldkatalog, wie Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) mitteilte. Verstöße von Einzelpersonen gegen das Kontaktverbot kosten demnach 150 Euro, genauso viel sind für den unerlaubten Zutritt zu den Inseln, Halligen und Warften an Nord- und Ostsee fällig. Für die unerlaubte Öffnung von Gaststätten wird ein Bußgeld von 4000 Euro verhängt. Bei Wiederholungen ist der doppelte Satz fällig.

Thüringen
Die Landesregierung in Erfurt sitzt derzeit ebenfalls an einem Bußgeldkatalog, der kommende Woche vorliegen soll. Doch auch schon in diesen Tagen gehen Polizei und Ordnungsämter gegen Verstöße vor - nach dem Infektionsschutzgesetz. Der Katalog wird laut Mitteldeutschem Rundfunk unter der Federführung des Ministeriums für Gesundheit erarbeitet.

spiegel


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