Gemäß der neuen Fassung des Dokuments erließ der Vorsitzende des Parlaments im Zusammenhang mit der Anwendung des Quarantäneregimes, sanitär-epidemiologischen und anderen Maßnahmen den Befehl, Sitzungen des Parlaments sowie Ausschuss- und Kommissionssitzungen in Echtzeit per Videokonferenz abzuhalten. wird akzeptieren.
Zusätzlich zur Abstimmung bei den Sitzungen per Videokonferenz erfolgt die Registrierung über die verstärkten elektronischen Signaturen der Abgeordneten.
Es sei darauf hingewiesen, dass der Sprecher des Parlaments auf Ersuchen von 42 Abgeordneten gemäß dem in erster Lesung angenommenen Gesetzentwurf im Zusammenhang mit der Anwendung von Quarantäne-, sanitär-epidemiologischen und anderen Maßnahmen Echtzeitsitzungen des Parlaments sowie Ausschuss- und Kommissionssitzungen abhielt. In Echtzeitsitzungen würde die Abstimmung durch verbesserte elektronische Signaturen der Abgeordneten erfolgen.
Der Gesetzentwurf gilt bis zum 30. Dezember dieses Jahres.
Das Dokument wurde in dritter Lesung zur Abstimmung gestellt und angenommen.
AzVision
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