Einige Beschränkungen werden in Aserbaidschan ab dem 27. April gelockert

  24 April 2020    Gelesen: 1401
  Einige Beschränkungen werden in Aserbaidschan ab dem 27. April gelockert

Der neue Coronavirus-Stamm (COVID-19), der sich seit Dezember 2019 verbreitet, wurde von der Weltgesundheitsorganisation seit März 2020 zur weltweiten Pandemie erklärt. Obwohl das Quarantänesystem derzeit in den meisten Ländern im Kampf gegen COVID-19 angewendet wird, werden die bestehenden Beschränkungen entsprechend der hygienisch-epidemiologischen Situation gelockert und die Mechanismen des schrittweisen Ausstiegs aus dem Quarantänesystem angewendet.

Mit dem Beschluss des Ministerkabinetts der Republik Aserbaidschan Nr. 144 vom 18. April 2020 wurde die Laufzeit des im Land geltenden Sonderquarantäneregimes verlängert. Die derzeitige hygienisch-epidemiologische Situation mit dem COVID-19-Virus, insbesondere die Dynamik und Geographie der Krankheit, die Dichte der Menschen in Quarantänezonen und die Inzidenz des Virus unter ihnen, wurden analysiert und es wurde beschlossen, einige Einschränkungen ab dem 27. April 2020 zu lockern.

Die Erklärung kam vom operativen Hauptquartier des Ministerkabinetts.

So ab 00:00 Uhr am 27. April 2020 im ganzen Land:

1) Der Empfang von Bürgern in „ASAN Service“ -Zentren beginnt mit der Online-Warteschlange im Voraus über mobile ASAN-Anwendungen, Websites und Call Center.

2) Die Aktivitäten in den folgenden Arbeits- und Dienstleistungsbereichen werden wieder aufgenommen:

● Individuelle Lehr- und Nachhilfeleistungen (ausgenommen Gruppenunterricht)

● Buchverkäufe

● Zeitungsverkäufe

● Verkauf von Schreibwaren

● Druck- und Kopieraktivitäten

● Fotostudios / Fotostudios

● Reinigungsservice in einzelnen Wohnungen

● Schneiderei

● Verkauf von Kosmetika und Parfums

● Verkauf von Kleidung

● Verkauf von Schuhen und Lederwaren

● Verkauf von Gold und anderen Ornamenten sowie Pfandhausaktivitäten

● Verkauf und Reparatur von Mobilgeräten, Ersatzteilen und Zubehör

● Verkauf und Reparatur von Computerausrüstung

● Verkauf von Elektronik und Haushaltsgeräten

● Möbelverkauf

● Autoverkäufe

● Verkauf chemischer Produkte

● Verkauf von Blumen und Pflanzenprodukten

● Verkauf von landwirtschaftlichen Maschinen, Ersatzteilen und Geräten

● Verkauf von Düngemitteln und agrochemischen Produkten

Beschränkungen für die Aktivitäten der oben genannten Bereiche unter Einkaufszentren und Einkaufszentren bleiben in Kraft.

Nachdem der Arbeitgeber die Informationen zu den Personen, die in den Bereichen arbeiten, in denen die Beschränkungen aufgehoben wurden, mit einer elektronischen Signatur in das Portal „allow.-gov.az“ eingegeben hat, ist ihre Bewegung zulässig.

Während der Pandemie sollten die Aktivitäten der relevanten Strukturen und Dienste im Land in Übereinstimmung mit dem erforderlichen Sozialverhalten und den hygienisch-epidemiologischen Regeln durchgeführt werden. Die genannten Regeln werden vom operativen Hauptquartier unter dem Ministerkabinett der Republik Aserbaidschan vorbereitet und der Öffentlichkeit vorgestellt.

Gleichzeitig wird die Dauer der Genehmigungen ab dem 27. April 2020 ab 00:00 Uhr von 2 auf 3 Stunden verlängert, wenn eine SMS an 8103 gesendet wird, um den Wohnort zu verlassen. Da die Beschränkungen für einige Tätigkeitsbereiche ab diesem Datum aufgehoben wurden, wird die Erlaubnis für 8103 in den folgenden Fällen angewendet:

● Nummer 1 - Verlassen des Wohnortes aufgrund dringender medizinischer Notwendigkeit oder geplanter Behandlung (die Genehmigung wird für 3 Stunden innerhalb des Bezirks und der Stadt erteilt, wobei die Entfernung zwischen dem Bezirk und der zu reisenden Adresse sowie gegebenenfalls die Dauer des Behandlungsverfahrens zu berücksichtigen sind). Die Rückkehrzeit wird durch eine von einem Arzt ausgestellte Bescheinigung festgelegt, die gegebenenfalls den Polizeibeamten vorgelegt wird.

● Nummer 2 - den Wohnort zu verlassen, weil die Dienste in den Bereichen genutzt werden müssen, in denen sie derzeit betrieben werden dürfen (die Erlaubnis wird einmal täglich für 3 Stunden erteilt);

● Nummer 3 - Verlassen des Wohnortes aufgrund der Teilnahme an der Beerdigung eines nahen Verwandten

Wie angekündigt wird die hygienisch-epidemiologische Situation im Land auf der Grundlage des COVID-19-Virus regelmäßig analysiert und die Regeln werden entsprechend der aktuellen Situation angewendet. Aufgrund der Dynamik der COVID-19-Infektion und der allgemeinen Situation im Land aufgrund der Krankheit ist es daher möglich, das spezielle Quarantäneregime bei Bedarf zu verschärfen.

Alle Maßnahmen gegen das COVID-19-Virus werden ergriffen, um die Gesundheit und Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten. In der vergangenen Zeit konnte die Ausbreitung des Virus im Land aufgrund der Solidarität der Staatsbürger verhindert werden. In diesem Zusammenhang fordern wir jeden Einzelnen auf, die Maßnahmen des Staates auf der Grundlage der sozialen Verantwortung genau zu unterstützen und die Anforderungen und Empfehlungen des operativen Personals einzuhalten.

In der gegenwärtigen Situation mit COVID-19 fordern wir alle auf, die Regeln der persönlichen Hygiene sowie der medizinischen und vorbeugenden Maßnahmen zu befolgen, das Haus nur zu verlassen, wenn ein ernsthafter Bedarf besteht, minimalen Kontakt mit anderen Personen an öffentlichen Orten zu haben und bestehende vorbeugende Maßnahmen einzuhalten. Da der Kampf gegen COVID-19 ein langfristiger Prozess ist, werden vorbeugende Maßnahmen gegen die Krankheit als Teil des täglichen Lebens eines jeden empfohlen.

AZVision


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