Ab morgen werden in Aserbaidschan eine Reihe von Verboten aufgehoben

  03 Mai 2020    Gelesen: 655
  Ab morgen werden in Aserbaidschan eine Reihe von Verboten aufgehoben

Wie berichtet, wird die derzeitige hygienisch-epidemiologische Situation in Aserbaidschan mit einer neuartigen Art von Coronavirus (COVID-19), vorbeugenden Maßnahmen in anderen Ländern sowie den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation die Dauer des speziellen Quarantänesystems am 31. Mai 2020 um 00:00 Uhr erweitert werden. 

Nach Angaben des operativen Personals des Ministerkabinetts wurde beschlossen, eine Reihe von Beschränkungen zu mildern, wobei die Virusinfektionsrate in der Bevölkerung und die Dynamik der Genesung von Patienten berücksichtigt wurden.

Die Lockerung der Beschränkungen erfolgt schrittweise in Baku, Sumgayit, Ganja, Lankaran, Absheron und anderen Regionen, basierend auf der aktuellen gesundheitlich-epidemiologischen Situation, der Anzahl der Patienten und der Infektionsrate.

In diesem Zusammenhang ab 00:00 Uhr am 4. Mai 2020 in den Distrikten Baku, Sumgayit, Ganja, Lankaran und Absheron:

• Die Tätigkeit der Beschäftigten staatlicher Stellen wird in einer bestimmten Anzahl wiederhergestellt (die Anzahl der Beschäftigten der wiederhergestellten staatlichen Stellen wird durch den entsprechenden Beschluss des Ministerkabinetts der Aserbaidschanischen Republik festgelegt).

• „DOST“ -Zentren nehmen ihre Aktivitäten in den Bereichen gezielte staatliche Sozialhilfe und Ausgabe von Bankkarten im sozialen Bereich in den Bereichen, in denen sie tätig sind, wieder auf.

• Die Aktivitäten von juristischen Personen und Einzelpersonen, die Arbeit und Dienstleistungen für andere Unternehmen in verschiedenen Bereichen erbringen, in denen ihre Aktivitäten während des Sonderquarantänesystems eingeschränkt sind, werden wiederhergestellt.

• Die Aktivität einzelner Handelseinrichtungen in allen Bereichen wird wiederhergestellt.

• Barbershops, Schönheitssalons und kosmetische Dienstleistungen werden restauriert.

In anderen Regionen und Städten der Republik mit Ausnahme der Bezirke Baku, Sumgayit, Ganja, Lankaran und Absheron sowie in der Autonomen Republik Nachitschewan ab 4. Mai 2020 ab 00:00 Uhr:

• das System des Verlassens des Wohnortes auf der Grundlage einer Dienstleistungskarte oder einer Arbeitsbescheinigung mit Erlaubnis von SMS, Registrierung auf dem Portal "allow.e-gov.az" wird abgeschafft;

• „DOST“ -Zentren nehmen ihre Aktivitäten in den Bereichen gezielte staatliche Sozialhilfe und Ausgabe von Bankkarten im sozialen Bereich in den Bereichen, in denen sie tätig sind, wieder auf.

• das gesamte Spektrum der Aktivitäten von Regierungsangestellten wird wiederhergestellt;

• Die Vor-Ort-Dienstleistungen für Kunden in Restaurants, Cafés und Teehäusern werden wiederhergestellt (mit Ausnahme der Verwendung von Shisha-Geräten in öffentlichen Catering-Einrichtungen).

• Die Zugangsbeschränkungen zu Boulevards, Parks und Erholungsgebieten werden aufgehoben.

• In den genannten Gebieten wird der Verkehr zwischen Distrikten und Städten wiederhergestellt (mit Ausnahme der öffentlichen Verkehrsmittel).

• Die Aktivitäten von juristischen Personen und Einzelpersonen, die Arbeit und Dienstleistungen für andere Unternehmen in verschiedenen Bereichen erbringen, in denen ihre Aktivitäten während des Sonderquarantänesystems eingeschränkt sind, werden wiederhergestellt.

• Die Aktivität einzelner Handelseinrichtungen in allen Bereichen wird wiederhergestellt.

• Friseurläden, Schönheitssalons und kosmetische Dienstleistungen werden restauriert;

Im speziellen Quarantäneregime ist es verboten, Personen in Gruppen von mehr als 10 Personen an öffentlichen Orten, Boulevards und Parks sowie in öffentlichen Catering-Einrichtungen im ganzen Land zu versammeln.

In den Distrikten Baku, Sumgayit, Ganja, Lankaran und Absheron ist die Verbringung von Personen, die in den Gebieten arbeiten, in denen die Beschränkungen aufgehoben wurden, zulässig, nachdem der Arbeitgeber sie mit einer elektronischen Signatur in das Portal "allow.e-gov.az" eingegeben hat.

AzVision


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