Bundestag beschließt Änderungen beim Elterngeld

  07 Mai 2020    Gelesen: 821
Bundestag beschließt Änderungen beim Elterngeld

Während der Corona-Pandemie sollen Eltern keine Einbußen beim Elterngeld hinnehmen müssen. Der Bundestag hat die Berechnungsgrundlage deshalb vorübergehend geändert.

Mütter und Väter, die wegen der Coronakrise vorübergehend weniger verdienen, sollen dennoch keine Einbußen beim Elterngeld hinnehmen müssen. Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf der großen Koalition beschlossen, der die Berechnungsgrundlage vorübergehend ändert.

Normalerweise wird das durchschnittliche Nettoeinkommen der zwölf Monate vor der Geburt für die Berechnung herangezogen. Wenn jemand wegen der Krise gerade weniger verdient, sollen die betreffenden Monate nun nicht mitgerechnet werden, so dass das Elterngeld nicht niedriger ausfällt.

Wer in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeitet und deswegen gerade keine Elternzeit nehmen kann, darf diese außerdem aufschieben. Auch die Regeln beim Partnerschaftsbonus - eine zusätzliche Leistung, die Mütter und Väter bekommen, die beide in Teilzeit arbeiten, um sich die Kindererziehung zu teilen - werden gelockert, wenn Teilzeit momentan so nicht einzuhalten ist. Der Bundesrat muss den Ausnahmeregelungen noch zustimmen, sie sollen dann rückwirkend zum 1. März gelten.

Elterngeld bekommen Mütter und Väter, wenn sie nach der Geburt des Kindes nicht oder vorerst nur wenig arbeiten wollen. Der Staat unterstützt das mit mindestens 300 Euro und maximal 1800 Euro im Monat - abhängig vom Netto-Verdienst vor der Geburt des Kindes. Das Elterngeld wird in voller Höhe maximal 14 Monate lang gezahlt, wenn sich beide an der Betreuung beteiligen.

Wissenschaftler bekommen mehr Zeit für Promotion
Außerdem verabschiedete der Bundestag ein Gesetz zur Unterstützung von Wissenschaftlern und Studierenden. Wissenschaftler in der sogenannten Qualifizierungsphase - etwa während der Promotion oder Habilitation - bekommen demnach mehr Zeit, um Corona-bedingte Beeinträchtigungen des Wissenschaftsbetriebs auszugleichen. Die maximal zulässige Befristungsdauer für Zeitverträge wird um sechs Monate verlängert.

Gleichzeitig soll das Gesetz die Anreize für Studenten mit Bafög-Bezug erhöhen, sich während der Pandemie in systemrelevanten Bereichen wie zum Beispiel Krankenhäusern zu engagieren. Wenn sie dies tun, wird ihr Lohn für diese Arbeit nicht auf das Bafög angerechnet.

spiegel


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