Weiterer Rabatt für Ausländer vom staatlichen Migrationsdienst

  12 Mai 2020    Gelesen: 932
  Weiterer Rabatt für Ausländer vom staatlichen Migrationsdienst

Anträge auf Verlängerung des vorübergehenden Aufenthalts von Ausländern, die das Land aufgrund des vom Ministerkabinett angewandten besonderen Quarantänesystems nicht verlassen können oder wollen, gelten derzeit als vom staatlichen Migrationsdienst angenommen und werden mit der Zahlung der entsprechenden staatlichen Gebühr versehen.

 

Nach Angaben des staatlichen Migrationsdienstes wird die Einreise- und Ausreisebeschränkung an der Staatsgrenze der Republik Aserbaidschan bis zum 31. Mai 2020 verlängert. Gemäß den Migrationsgesetzen kann die Dauer des vorübergehenden Aufenthalts von Ausländern im Land auf 60 Tage verlängert werden. Der Aufenthalt von Ausländern im Land mit einem vorübergehenden Aufenthalt von 60 Tagen gilt als legal, ohne dass zusätzliche staatliche Abgaben entrichtet werden, bis die Bewegungsbeschränkungen an der Staatsgrenze aufgehoben werden.

Gleichzeitig wird angegeben, dass diese Ausländer nach Aufhebung der Freizügigkeitsbeschränkungen an der Staatsgrenze das Land verlassen oder eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis beantragen müssen, wenn entsprechende Gründe vorliegen. Zusätzliche Informationen werden diesbezüglich bereitgestellt.

Weitere Informationen erhalten Sie unter (012) 919 Call Center.


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