Aserbaidschanisches Ministerkabinett entscheidet über zusätzliche Maßnahmen im Rahmen des Sonderquarantäneregimes

  17 Mai 2020    Gelesen: 1638
  Aserbaidschanisches Ministerkabinett entscheidet über zusätzliche Maßnahmen im Rahmen des Sonderquarantäneregimes

Das aserbaidschanische Ministerkabinett traf eine Entscheidung über zusätzliche Maßnahmen im Rahmen des Sonderquarantäneregimes, berichtet AzVision.az.

Die entsprechende Resolution wurde vom aserbaidschanischen Premierminister Ali Asadov unterzeichnet.

In Übereinstimmung mit dem Dokument bleiben die folgenden Beschränkungen bis zum 31. Mai 2020 während des in Aserbaidschan eingeführten speziellen Quarantäneregimes in Kraft, und mit Ausnahme der nachstehend genannten Aspekte sind Tätigkeiten in anderen Bereichen und im Dienstleistungssektor zulässig:

- Verbot der Ein- und Ausreise aus Baku, Sumgayit, Ganja, Lankaran und dem Bezirk Abscheron mit Ausnahme von Spezialfahrzeugen, einschließlich Krankenwagen, Notfall- und Rettungsfahrzeugen, sowie ein Verbot des Personenverkehrs mit Fahrzeugen und Flugzeugen zwischen anderen Städten und Bezirken des Landes.

- Beendigung des Bildungsprozesses in allen Bildungseinrichtungen;

- die Begrenzung der Zahl der Beschäftigten in den staatlichen Einrichtungen in den Regionen Baku, Sumgayit, Ganja, Lankaran und Abscheron durch das aserbaidschanische Ministerkabinett;

- Aussetzung des Empfangs von Personen- und Einzelpersonengruppen in den staatlichen Einrichtungen mit Ausnahme der ASAN- und DOST-Servicezentren;

- Verbot der Organisation und Durchführung von Gedenkfeiern in Zeremoniensälen, Zelten und anderen geschlossenen Sälen mit Ausnahme von Beerdigungen;

- Verbot der Durchführung aller öffentlichen Veranstaltungen, einschließlich Kultur- und Sportveranstaltungen;

- Verbot der Massenversammlung von Bürgern (mehr als 10 Personen) an öffentlichen Orten, einschließlich Straßen, Boulevards, Parks und anderen Orten;

- Einstellung der Aktivitäten von Unterhaltungseinrichtungen, einschließlich Unterhaltungseinrichtungen für Kinder;

- Einstellung der Tätigkeit von Kultureinrichtungen sowie von Kinos, Theatern und Fitnessstudios mit Ausnahme von Museen und Ausstellungen;

- Einstellung der Aktivität von Einkaufszentren im Land mit Ausnahme von Lebensmittelgeschäften und Apotheken in diesen Einkaufszentren;

- Verbot des Rauchens von Wasserpfeifen in öffentlichen Catering-Einrichtungen;

- Einstellung des Kundendienstes in Restaurants, Cafés, Teehäusern in den Regionen Baku, Sumgayit, Ganja, Lankaran und Abscheron sowie in allen Catering-Einrichtungen von 18:00 bis 08:00 Uhr;

- Verbot für Angehörige, Patienten zu besuchen, die sich in medizinischen Einrichtungen einer medizinischen Behandlung unterziehen;

- Beendigung von Diensten im Bereich Sport, Rehabilitation (ausgenommen medizinische Dienste in diesem Bereich);

- Erbringung von Massage- und Baddienstleistungen.

Diese Entschließung tritt am 18. Mai 2020 in Kraft.


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