Das Urteil dürfte wegweisend für weitere Klagen sein, weil sich die Gerichte daran künftig orientieren werden. Im konkreten Fall muss der BGH über ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz entscheiden, das dem klagenden Käufer für die Rückgabe des Wagens wegen "vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung" fast 26.000 Euro Schadenersatz zugesprochen hatte. (Az. VI ZR 252/19)
Das Gericht rechnete allerdings vom ursprünglichen Kaufpreis die Nutzung des Wagens ab. Bei der mündlichen Verhandlung am Bundesgerichtshof vor drei Wochen zeichnete sich ab, dass die Bundesrichter die Zahlung eines Schadenersatzes und auch den Abzug einer Nutzungsentschädigung bestätigen werden. Volkswagen hatte im September 2015 zugegeben, in weltweit elf Millionen Fahrzeugen eine illegale Software eingesetzt zu haben. Vor Gerichten sind noch immer tausende Klagen anhängig. Zehntausende Kunden schlossen aber auch bereits mit dem Konzern einen Vergleich.
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