Behörden gehen gegen Lübcke-Hass vor

  04 Juni 2020    Gelesen: 418
Behörden gehen gegen Lübcke-Hass vor

40 Personen stehen im Verdacht, strafrechtlich relevante Hasskommentare in Bezug auf den ermordeten CDU-Politiker Lübcke online gepostet zu haben. In einer gemeinsamen Aktion ermitteln die Behörden verschiedener Bundesländer nun gegen die Beschuldigten.

In zwölf Bundesländern hat es Durchsuchungen im Zusammenhang mit Hasskommentaren im Fall des getöteten Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke gegeben. Die bundesweit konzertierte Aktion richtete sich gegen 40 Beschuldigte, wie die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main mitteilte. Sie stehen im Verdacht, in verschiedenen sozialen Netzwerken strafrechtlich relevante Äußerungen zu dem vor einem Jahr ermordeten Lübcke veröffentlicht zu haben.

Hintergrund sind Ermittlungen der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, die seit Mitte September 2019 gemeinsam mit einer Arbeitsgruppe des hessischen Landeskriminalamts geführt wurden. Dabei wurden in den vergangenen Monaten zahlreiche Hasskommentare gesichert und deren Verfasser ermittelt.

MEHR ZUM THEMATatort und Opfer ausgespähtLübcke-Mord war wohl seit Jahren geplant
Bouffier-Interview zum Todestag"Das Mindeste, was wir Walter Lübcke schulden"
In Hessen selbst wird gegen sechs Beschuldigte wegen des Verdachts der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten, der Billigung von Straftaten und des Verunglimpfens des Andenkens Verstorbener ermittelt. Die Ermittlungsverfahren gegen die weiteren 34 Beschuldigten werden von den jeweiligen Generalstaatsanwaltschaften und Staatsanwaltschaften in den Bundesländern geführt, unter anderem in Bayern, Berlin und Sachsen.

Der CDU-Politiker Lübcke war in der Nacht zum 2. Juni 2019 auf der Terrasse seines Wohnhauses im Kreis Kassel mit einem Kopfschuss getötet worden. Auslöser der Tat sollen Äußerungen Lübckes zur Aufnahme von Flüchtlingen gewesen sein. Die Ermittler gehen von einer rechtsextremistischen Motivation der Angeklagten aus. Der Hauptverdächtige Stephan E. und ein mutmaßlicher Unterstützer stehen ab Mitte Juni vor dem Oberlandesgericht Frankfurt. Bereits vor der Tat hatte Lübcke Morddrohungen erhalten. Auch nach seinem Tod gab es abfällige Kommentar im Netz - mutmaßlich aus der rechten Szene.

Quelle: ntv.de, fzö/AFP/dpa


Tags:


Newsticker