Nach Entscheidung des operativen Hauptquartiers ist nur die Bewegung von Spezialfahrzeugen, Krankenwagen, Rettungsdiensten sowie Servicefahrzeugen von Körperschaften (Strukturen) und Organisationen zulässig, deren Bewegung zulässig ist.
Die Tätigkeit der folgenden staatlichen Stellen, Strukturen und sonstigen Organisationen, die in den vom Ministerkabinett eingerichteten Bereichen tätig sind, ist zulässig:
- Krankenhäuser, Krankenwagenstationen;
- Einrichtungen für soziale Dienste, einschließlich Dienste für die Pflege von Menschen mit geistigen und anderen Behinderungen sowie von Personen, die besondere Pflege benötigen;
- Versorgungsunternehmen (Wasser und Abwasser, Gas, Heizung, Stromverteilung, Sammlung und Entsorgung von Hausmüll);
- Erzeugung und Lieferung von Elektrizität;
- Landgewinnung und Wassermanagement;
- Kommunikationsdienste;
- Fernseh- und Rundfunk (Fernseh- und Radiosender, Kabelfernsehen);
- Schiene, Straße, See, Luftfracht;
- Aktivitäten zur Gewährleistung von Transport und Pipelines;
- kontinuierliche Produktionstätigkeiten (Unternehmen, deren Tätigkeit aufgrund der Produktion und der technischen Bedingungen nicht eingestellt werden kann);
- Produktion, Verarbeitung, Lagerung und Verkauf von Öl und Gas;
- Dienstleistungen zum Schutz und zur Gewährleistung der technischen Sicherheit von Unternehmen, deren Arbeit und offizielle Tätigkeiten eingestellt sind.
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