Im Rahmen der Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung eines neuen Coronavirus-Typs (COVID-19) wurden die vorübergehende Beschränkung der Ein- und Ausreise an der Staatsgrenze und die Aussetzung internationaler Flüge verlängert.
Die Beschränkungen des Land- und Luftzugangs zum Hoheitsgebiet der Republik Aserbaidschan mit Ausnahme von Frachttransporten und Charterflügen wurden bis zum 1. Juli 2020 verlängert.
Tags: