Aserbaidschan nimmt Änderungen an den bevorstehenden COVID- 19 bezogenen Quarantänebeschränkungen vor

  12 Juni 2020    Gelesen: 1463
  Aserbaidschan nimmt Änderungen an den bevorstehenden COVID- 19 bezogenen Quarantänebeschränkungen vor

Das Ministerkabinett von Aserbaidschan hat Änderungen des Dekrets „Über zusätzliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Verschärfung des Quarantäneregimes in den Städten Baku, Ganja, Lankaran, Sumgait, Abscheron, Salyan, Kurdamir Yevlakh und Ismayilli“ eingeführt.

Das entsprechende Dekret wurde von Premierminister Ali Asadov unterzeichnet.

Gemäß der Änderung wurde die Liste der Tätigkeitsbereiche und Dienstleistungen, die in den Sperrzeiten arbeiten dürfen, erweitert.

Infolgedessen werden Drogerien zusammen mit Krankenhäusern und Krankenwagen Medikamente an Haushalte liefern.

Darüber hinaus sind Aktivitäten zur Ernte landwirtschaftlicher Erzeugnisse in den Bezirken sowie Bewässerungs-, Veterinär- und Pflanzenschutzdienste zulässig.

Personen, die in diesen Bereichen arbeiten, erhalten auf der Grundlage eines Zertifikats der örtlichen Exekutivbehörden eine Bewegungsgenehmigung. Die Genehmigungen sollten von den Landwirten eingeholt werden, bevor das strenge Quarantäneregime in Kraft tritt. Die Erlaubnis sollte den Nachnamen, den Namen, die Ausweisnummer, das Gebiet, in das sich eine Person bewegen darf, und die Gültigkeit der Erlaubnis angeben.


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