Lambrecht will kein Corona-App-Gesetz

  15 Juni 2020    Gelesen: 1196
Lambrecht will kein Corona-App-Gesetz

Schon ab Dienstag können Bürger möglicherweise die Corona-Warn-App auf ihr Handy runterladen. Bedenken beim Datenschutz gibt es laut Justizministerin Lambrecht nicht, alles sei offengelegt. Sie hoffe, dass möglichst viele die App nutzen werden.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hat datenschutzrechtliche Bedenken gegen die neue Corona-App zurückgewiesen. Für die Anwendung "gelten die allgemeinen Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung ohne Wenn und Aber", sagte die SPD-Politikerin, die auch für den Verbraucherschutz zuständig ist, der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Alle datenschutzrechtlichen Fragen seien bei der App abgedeckt.

Forderungen der FDP, Grünen und Linkspartei nach einem Gesetz für die App erteilte Lambrecht eine Abfuhr. Die Bundesregierung habe sich für "völlige Transparenz" bei der Anwendung entschieden und alle Codes offengelegt, betonte sie. Die Ministerin äußerte die Hoffnung, dass die App "von möglichst vielen genutzt wird".

Auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn warb dafür, dass möglichst viele Bundesbürger die Corona-App herunterladen. Die Anwendung sei "kein Allheilmittel, aber sie ist ein wichtiges Instrument, um Infektionsketten zu brechen", sagte der CDU-Politiker in der ARD-Sendung "Bericht aus Berlin". Spahn machte deutlich, dass er große Hoffnung in die App setzt. Diese werde derzeit noch abschließend geprüft. "Die Ergebnisse sind vielversprechend", betonte der Gesundheitsminister.

Die Corona-Funktion für Smartphones soll möglicherweise am Dienstag lanciert werden. Mit Hilfe der Bluetooth-Technologie soll die App aufzeichnen, wann und wie lange sich jemand in der Nähe eines anderen Smartphone-Nutzers aufgehalten hat, der auf seinem Gerät ebenfalls diese Anwendung aktiviert hat. Infiziert sich jemand mit dem Coronavirus, kann er über die App anonym diejenigen informieren, die sich durch ihre Nähe zu ihm angesteckt haben könnten.

Die Daten sollen anonymisiert und dezentral verarbeitet werden. Die Kontaktpersonen sollen sich dann in Quarantäne begeben können, damit sich das Virus nicht weiter ausbreitet. Lambrecht hob hervor, dass die Nutzung der App freiwillig sei und diese auch jederzeit wieder gelöscht werden könne. Auch werde es keine Vorzüge oder Belohnungen für jene Bürger geben, welche die Corona-App nutzen. Ebenso wolle die Bundesregierung keine Nachteile für jene Bürger, welche die App nicht nutzen - wie etwa Zugangsverbote in Restaurants.

Quelle: ntv.de, vmi/AFP


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