Bayern stellt Polizeieinsätze in Berlin infrage

  15 Juni 2020    Gelesen: 696
Bayern stellt Polizeieinsätze in Berlin infrage

Seit vielen Jahren helfen sich die Bundesländer vor allem bei Großlagen gegenseitig in der Polizeiarbeit. Das neue Berliner Antidiskriminierungsgesetz könnte diese Tradition beenden. Bayerns Innenminister Herrmann nennt es "völlig überzogen".

Ohne eine juristische Klarstellung will Bayern wegen des neuen Antidiskriminierungsgesetzes in Berlin keine Polizisten mehr zur Amtshilfe in die Hauptstadt schicken. "Wir haben grundsätzlich eine gute Zusammenarbeit und wir wollen uns auch nicht davonstehlen. Aber um das fortsetzen zu können, erwarten wir glasklare Belege, dass sich jetzt keine neuen Belastungen für unsere Beamten ergeben", sagte der bayerische Innenminister Joachim Herrmann in München. Es sei wichtig, dass das Thema bei der am Mittwoch in Erfurt startenden Konferenz der Innenminister von Bund und Ländern auf der Tagesordnung stehe.

Die gegenseitige Unterstützung der Länder in der Polizeiarbeit hat eine lange Tradition in Deutschland und ist gerade bei Großlagen mit vielen Einsatzkräften oder über längere Zeiträume unverzichtbar. So helfen etwa jedes Jahr Polizisten aus allen Ländern in Berlin bei den Einsatzlagen rund um den 1. Mai. Mehrere bayerische Hundertschaften sind so meist jedes Jahr in der Hauptstadt im Einsatz. Im Gegenzug erhält etwa Bayern etwa jedes Jahr zur Münchner Sicherheitskonferenz Hilfe aus anderen Ländern. Auch der G7-Gipfel in Schloss Elmau 2015 wäre nur mit bayerischen Polizisten nicht möglich gewesen.

Herrmann ist sich dessen bewusst und weiß um die Bedeutung der Amtshilfe der Länder für die innere Sicherheit. "Wir brauchen die gegenseitige Unterstützung, aber es darf nicht sein, dass dadurch neue Haftungsrisiken für die eingesetzten Beamten entstehen", betonte er. Daher werde es nun auf der Konferenz darum gehen, dass die Gesetzesregelung nicht zu Problemen für den Einsatz Beamter aus anderen Ländern führe. "Das haben die beiden großen Polizeigewerkschaften ja auch thematisiert, das sollten wir ernst nehmen", sagte er.

Erleichterung von Klagen

Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz, kurz LADG, soll die Menschen in Berlin besser vor behördlicher Diskriminierung schützen. Es soll Klagen etwa gegen Polizisten oder gegen eine Ticketkontrolle in der U-Bahn erleichtern, sofern bestimmte Diskriminierungsmerkmale verletzt wurden, darunter Geschlecht, Weltanschauung, sozialer Status oder rassistische Zuschreibungen.

Dabei sieht Herrmann die Bringschuld klar beim Land Berlin: "Das muss von Berlin nun klar dargelegt und ausgearbeitet werden. Denn Bayern ist nicht das einzige Land, das da massive Bedenken hat", sagte Herrmann. Aus seiner Sicht schießt das Gesetz am Ziel, Diskriminierung zu verhindern, weit vorbei. "Wir sind alle gemeinsam gegen Diskriminierung. Und wenn Berlin da was tun will, ist das das gute Recht des Landes, aber was passiert ist, ist aus unserer Sicht politisch falsch. Es ist völlig überzogen, den gesamten öffentlichen Dienst pauschal zu verdächtigen."

Auch für Bayern gelte, dass jedem Einzelfall nachgegangen werden müsse, sollte es zu rassistischen Handlungen oder Äußerungen gekommen sein, immerhin müssten gerade Polizisten hier Vorbild sein. "Aber pauschale Vorwürfe gegen die Polizei aus allen Ländern helfen da nicht weiter", sagte Herrmann, der damit in die gleiche Kritikkerbe schlägt, wie etwa sein Parteifreund, Bundesinnenminister Horst Seehofer und andere Innenpolitiker aus der Union.

Quelle: ntv.de, chr/dpa


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