Während dieser Zeit waren alle Tätigkeiten im Bereich Arbeit, Dienst und Handel sowie der Verkehr mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Kraftfahrzeugen eingestellt worden (mit Ausnahme der Dienste für besondere Zwecke, Notfallwiederherstellung, Krankenwagen und Dienste von zugelassenen Stellen (Institutionen) ) und Organisationen sowie persönliche Fahrzeuge ihrer Angestellten und Bewegung persönlicher Fahrzeuge von Bürgern im Zusammenhang mit der Beerdigung ihrer nahen Verwandten).
Außerdem war es der Bevölkerung verboten worden, ihren Wohnort zu verlassen.
Daneben waren Aktivitäten in einigen notwendigen Bereichen erlaubt.
Es ist zu beachten, dass das spezielle Quarantäneregime in Aserbaidschan bis zum 1. Juli 2020 um 00:00 Uhr verlängert wurde.
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