Verfassungsgerichtspräsident Voßkuhle aus dem Amt verabschiedet

  22 Juni 2020    Gelesen: 970
  Verfassungsgerichtspräsident Voßkuhle aus dem Amt verabschiedet

Der Wechsel an der Spitze des Bundesverfassungsgerichts ist besiegelt.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier verabschiedete am Montag den bisherigen Gerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle aus dem Amt und ernannte Vizepräsident Stephan Harbarth zu seinem Nachfolger. Steinmeier zeigte sich bei der Feierstunde im Schloss Bellevue überzeugt, dass der Rechtsstaat auch in der Corona-Krise funktioniere. "Wir leben nicht in einem rechtsfreien Raum", sagte der Bundespräsident.

Steinmeier überreichte Voßkuhle seine Entlassungsurkunde und verlieh ihm das Großkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik. Der 56-Jährige Voßkuhle schied nach Ende seiner zwölfjährigen Amtszeit als Verfassungsrichter aus. In dieser Zeit stand er zehn Jahre als Präsident an der Spitze des Gerichts.
Er habe das Gericht "exzellent nach außen vertreten", sagte Steinmeier. Er habe auch den Arbeitsalltag im Gericht neu geprägt. Ausgezeichnet hätten ihn dabei "Fingerspitzengefühl und Sensibilität". "Alle, die Sie in dieser Rolle erlebt haben, rühmen Ihre soziale Ader und Ihre Integrationskraft", sagte Steinmeier an die Adresse Voßkuhles. Dieser kehrt nun auf seinen Lehrstuhl an der Universität Freiburg zurück.

Der frühere CDU-Abgeordnete Harbarth war bereits im Mai vom Bundesrat zu seinem Nachfolger gewählt worden. Der 48-Jährige war seit November 2018 Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, davor hatte er seit 2009 dem Bundestag angehört. Von 2016 bis 2018 war er stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion. Harbarth arbeitete vor seinem Wechsel nach Karlsruhe auch als Wirtschaftsanwalt.

Zur neuen Vizepräsidentin des Gerichts wurde die Verfassungsrichterin Doris König ernannt, die erst vergangene Woche vom Bundestag gewählt wurde. Steinmeier ernannte zudem die Frankfurter Staatsrechtslehrerin Astrid Wallrabenstein zur neuen Verfassungsrichterin. Sie übernimmt den durch das Ende der Amtszeit Voßkuhles frei werdenden Platz im Zweiten Senat des Gerichts.

Die Amtszeit der Verfassungsrichter beträgt zwölf Jahre. Die 16 Mitglieder des höchsten deutschen Gerichts, die in zwei Senaten sitzen, werden jeweils zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt. Diese bestimmen abwechselnd auch den Präsidenten und den Vizepräsidenten. Notwendig ist bei den Wahlen eine Zweidrittelmehrheit.

Das Verfassungsgericht ist nach den Personalwechseln nun mit acht Richterinnen und Richtern paritätisch besetzt. "Heute schreibt das Bundesverfassungsgericht Geschichte", erklärte dazu die Präsidentin des Deutscher Juristinnenbunds, Maria Wersig. Damit werde das Grundrecht auf Gleichberechtigung von Frauen und Männern auch bei der Besetzung des Gerichts verwirklicht.

Eine weitere Personalentscheidung am Bundesverfassungsgericht steht noch aus: Unklar ist nach wie vor, wer die Nachfolge des ebenfalls ausscheidenden Verfassungsrichters Johannes Masing antritt. Das Vorschlagsrecht liegt in dem Fall bei der SPD, die sich aber seit Wochen nicht auf einen Kandidaten verständigen kann.

AFP.com


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