Verfassungsschutz darf Identitäre Bewegung als „gesichert rechtsextrem“ einstufen

  23 Juni 2020    Gelesen: 503
Verfassungsschutz darf Identitäre Bewegung als „gesichert rechtsextrem“ einstufen

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die Identitäre Bewegung im anstehenden Verfassungsschutzbericht 2019 als „gesichert rechtsextrem“ einstufen.

Das Berliner Verwaltungsgericht wies einen Eilantrag der Gruppierung zurück, dies vorerst zu unterlassen. Zur Begründung hieß es, die zentrale Forderung der Identitären Bewegung nach dem Erhalt der ethnokulturellen Identität verstoße gegen die Menschenwürde. Die Veröffentlichung des Berichts sei deshalb vom geltenden Recht abgedeckt; das Bundesinnenministerium dürfe die Öffentlichkeit über die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Bestrebungen und Tätigkeiten unterrichten. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Bundesinnenminister Seehofer hatte die für heute geplante Vorstellung des Berichts kurzfristig ohne eine Nennung von Gründen abgesagt.

deutschlandfunk


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