Gutschein reicht nicht - Eurowings muss Geld zurückzahlen

  24 Juni 2020    Gelesen: 597
Gutschein reicht nicht - Eurowings muss Geld zurückzahlen

Wenn Flüge gestrichen wurden, bieten Airlines ihren Kunden oft nur Gutscheine an. Ein Gerichtsurteil gibt den verhinderten Passagieren nun aber Hoffnung: Eurowings muss statt Gutschein den Flugpreis erstatten.

Die Fluggastzahlen sind so dramatisch eingebrochen wie noch nie in der Geschichte der Luftfahrt. Im Mai nutzten nur 464.245 Pas­sa­giere die deut­schen Flug­hä­fen - das sind 97,9 Prozent weni­ger als im Vor­jahr. Und viele Menschen, die schon vor oder während der Coronakrise Flüge gebucht hatten, haben nun Ärger mit den Fluggesellschaften. Denn fällt ein eigentlich gebuchter – und bezahlter – Flug aus, warten viele Passagiere vergeblich auf ihr Geld und erhalten stattdessen oft nur einen Gutschein von der Airline angeboten.

Ein rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts Nürtingen könnte nun den Druck auf die Fluglinien erhöhen  – und die Kundenrechte stärken. Geklagt hatte ein Passagier, der mit Eurowings am 6. April 2020 von Stuttgart nach Budapest fliegen wollte. Gebucht hatte er den Flug bereits im Januar bei der Fluglinie direkt. Nach einigem hin und her – etwa der Ankündigung eines Umstiegs oder der Verschiebung des Fluges – strich Eurowings den Flug ganz und bot dem Kunden einen Gutschein an. Der Kunde lehnte ab und bestand auf der Rückzahlung des Ticketpreises. Doch die Lufthansa-Tochter Eurowings wollte nicht überweisen. Der verhinderte Passagier wendete sich an das Hamburger Fluggastrechteportal EUFlight. Einen Anspruch auf Entschädigung sah man dort zwar nicht, wohl aber auf die Erstattung des Ticketpreises. 

Für EUFlight klagte dann ein Dienstleister gegen Eurowings  – und gewann. Ohne eine mündliche Verhandlung verurteilte der Richter Eurowings, den Ticketpreis von 75,99 Euro zu erstatten. Zusätzlich muss die Airline die Verfahrenskosten tragen, laut Tabelle rund 175 Euro. Der Anspruch auf vollständige Erstattung des Ticketpreises ergibt sich aus der Fluggastrechte-Verordnung. 

Hintergrund ist der Entscheidung ist auch eine politische Entwicklung. Die EU hatte sich gegen die ursprünglich von der Bundesregierung eingebrachte Gutscheinlösung gestellt und pocht nun darauf, dass eine Rückzahlung erfolgen muss, wenn der Kunde das wünsche. Viele Fluglinien und Reiseveranstalter kritisieren die Haltung der EU, weil ihnen Liquidität verloren geht, wenn sie Kundengelder schnell zurückzahlen müssen. 

Im konkreten Fall bestätig Eurowings, dass man den Erstattungsantrag zunächst abgelehnt und stattdessen dem Kunden einen Gutschein oder eine Umbuchung angeboten habe. Begründet wird das durch die Auswirkungen der Coronakrise. Ein Sprecher sagt, dass die Pandemie "den gesamten Luftverkehr nahezu vollständig zum Erliegen gebracht” habe. Man habe durch die Viruskrise "mehrere Millionen Reisende zeitweise nicht wie ursprünglich geplant befördern” können. Dadurch habe man eine "historisch hohe Zahl an Kundenfällen und Erstattungswünschen”. Zum Zeitpunkt der Flugstreichung habe es noch keine finale Entscheidung zu einer Erstattung durch Voucher von Seiten der Europäischen Union (EU) gegeben. Man habe die Gutschein-Lösung zu diesem Zeitpunkt als "sinnvoll und fair” erachtet, da sie den Fluglinien "in dieser schwierigen Lage etwas Luft zum Atmen verschaffte und gleichzeitig die Ansprüche” der Kunden gewahrt blieben.

Man berücksichte nun aber "die finale Entscheidung der EU zu den Vouchern” und komme den Erstattungswünschen der Eurowings-Kunden nach - auch wenn die Voucher-Lösung von einer Vielzahl der Kunden dankbar angenommen werde. Zudem bittet die Airline um Verständnis, dass sich die Bearbeitung von Erstattungsanträgen "etwas verzögern” könne.

EUflight-Geschäftsführer Lars Watermann freut sich naturgemäß über das Urteil. "Es ist zu begrüßen, dass das Gericht die Verbraucherrechte stärkt und die Airline zur Rückzahlung zwingt. Die Tatsache, dass Eurowings die Klage mit keinem Wort erwidert hat, belegt, dass die Airline-Manager sehr wohl wissen, dass sie zur Rückzahlung von Gesetzes wegen verpflichtet wären," sagt er. Kunden, die ihr gutes Recht forderten,würden von den Fluggesellschaften offenbar als lästig empfunden. "Weniger empfindlich sind Airlines, wenn ihr Überleben mit Steuergeldern gesichert werden soll. Hier gibt es erheblichen Korrekturbedarf”, sagt Watermann.           

 

spiegel


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