Die AfD will den Rechtsstreit um unerlaubte Parteispenden für ihren Vorsitzenden Jörg Meuthen nicht weiter verfolgen. Die Partei werde auf die formal schon angekündigte Berufung in der Sache nun doch verzichten, teilte ein Sprecher mit. Zuvor hatte der Bundesvorstand der Partei bei einer Sitzung im thüringischen Suhl einen entsprechenden Beschluss gefasst. Den Angaben zufolge sprachen sich acht Mitglieder für den Beschluss aus, drei votierten dagegen, zwei Mitglieder enthielten sich.
In dem Spenden-Verfahren geht es um Plakate und andere Wahlkampf-Maßnahmen zugunsten von Meuthen im Jahr 2016. Die Bundestagsverwaltung sah darin eine Parteispende und verhängte eine Sanktion in Höhe von knapp 270.000 Euro. Auch das Berliner Verwaltungsgericht schloss sich dieser Auffassung an.
"Laut anwaltlicher Einschätzung ist es - nach mündlicher Verhandlung und mittlerweile vorliegender Urteilsbegründung - eher fraglich, dass wir mit unserer Rechtsauffassung in weiteren Instanzen obsiegen würden", erklärte die AfD. Deshalb und um eine "Aufbauschung des Vorgangs" als "Parteispendenaffäre" im Wahljahr 2021 zu verhindern, habe man sich jetzt zu diesem Schritt entschlossen. Die AfD halte den Strafbescheid und die Abweisung ihrer Klage dennoch für "sachlich falsch und anfechtenswert".
Auch Kalbitz bei Sitzung anwesend
An der Sitzung in Suhl nahm nach Angaben des Sprechers auch der umstrittene Brandenburger AfD-Fraktionschef Andreas Kalbitz teil. Ein Schiedsgerichtsurteil, nach dem Kalbitz einem Medienbericht zufolge die Partei vorerst wieder verlassen soll, liege noch nicht vor, sagte Parteichef Jörg Meuthen vor Beginn der Vorstandssitzung im thüringischen Suhl. Es habe damit noch keine Rechtskraft. Kalbitz könne damit bei der Vorstandssitzung dabei sein. Er gehöre dem Gremium derzeit noch an und könnte auch an Abstimmungen teilnehmen. Meuthen sagte, er erwarte, dass Kalbitz das Schiedsgerichtsurteil akzeptiere. Er befürchte aber, dass er sich auf das Gerichtsurteil berufe.
Das Landgericht Berlin hatte vor einer Woche einen Beschluss des AfD-Bundesvorstandes zur Beendigung der Mitgliedschaft des Brandenburger AfD-Politikers für unzulässig erklärt. Nach ARD-Informationen entschied das parteiinterne Bundesschiedsgericht aber inzwischen in einem Eilverfahren, dass Kalbitz die Partei vorerst wieder verlassen soll. Der Bericht berief sich auf Parteikreise und Kreise des Schiedsgerichts. Das Hauptsacheverfahren stehe noch aus. Eine Bestätigung gibt es dafür bisher nicht.
Quelle: ntv.de, ibu/dpa
Tags: