Die Gebühren waren demnach nicht angemessen. Damit war eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) auch vor dem höchsten deutschen Zivilgericht in Karlsruhe erfolgreich. (Az. XI ZR 119/19)
Die Verbraucherschützer hatten sich gegen den monatlichen Grundpreis von 8,99 Euro sowie eine zusätzliche Gebühr von 1,50 Euro pro Überweisung durch einen Mitarbeiter am Telefon oder in der Filiale gewandt. Vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main war die Klage bereits erfolgreich. Der BGH wies nun auch die von der Deutschen Bank erhobene Revision zurück.
Die Entgeltklauseln hielten einer Kontrolle nicht stand und seien deshalb unwirksam, erklärte der Bundesgerichtshof. Nach den gesetzlichen Vorgaben müssten die Gebühren für grundlegende Kontofunktionen wie Ein- und Auszahlungen oder Überweisungen angemessen sein. Dabei müsse berücksichtigt werden, dass ein Basiskonto "insbesondere auch einkommensarmen Verbrauchern den Zugang zu einem Zahlungskonto" ermöglichen solle.
Die Deutsche Bank habe gegen die Vorgaben verstoßen, weil sie bei der Bemessung des Entgelts den mit der Führung von Basiskonten verbundenen Mehraufwand allein auf die Inhaber eines solchen Kontos umgelegt habe.
AFP.com
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