Bund will Ausreiseverbote für Corona-Kreise

  14 Juli 2020    Gelesen: 670
 Bund will Ausreiseverbote für Corona-Kreise

Das Coronavirus ist deutschlandweit weitgehend eingedämmt. Sorge bereiten derzeit vor allem regionale Ausbrüche wie im nordrhein-westfälischen Fleischbetrieb Tönnies. Die Bundesregierung will Regeln für solche Fälle offenbar verschärfen.

Die Bundesregierung will bei regionalen Corona-Ausbrüchen in Zukunft schnell und hart durchgreifen. Das habe Kanzleramtschef Helge Braun in einer Video-Schalte mit den Staatskanzlei-Chefs der Bundesländer erklärt. Ziel sei es, schneller zu reagieren und mehr zu testen, um die Infektionsketten lückenlos nachverfolgen zu können.

Nach Angaben der "Bild"-Zeitung will der Bund bei neuen Corona-Hotspots auch nicht mehr auf Beherbergungsverbote, sondern auf Ausreiseverbote setzen. Im Falle eines großflächigen Corona-Ausbruchs dürften die Menschen ihren Landkreis somit nicht mehr verlassen.

Beschlüsse gab es in der Runde offenbar noch nicht. Die Rede ist von einem ergebnisoffenen Meinungsaustausch über technische Anpassungen bestehender Regelungen. In den nächsten Tagen dürfte es weitere Gespräche geben, aber voraussichtlich keine neue Runde zwischen Kanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten der Länder.

Tönnies als Knackpunkt

Zuletzt hatten mehr als 1000 positiv getestete Mitarbeiter des Fleischbetriebs Tönnies in Nordrhein-Westfalen zu regionalen Einschränkungen im öffentlichen Leben in den Kreisen Gütersloh und Warendorf geführt. Betroffen waren zeitweise rund 640.000 Einwohner. Mehrere Bundesländer hatten Beherbergungsverbote für Menschen aus beiden Kreisen verhängt. Sie durften nicht in Hotels oder auf Campingplätzen übernachten. Inzwischen sind die Auflagen in beiden Kreisen wieder aufgehoben.

Für den Kreis Gütersloh hatte das Oberverwaltungsgericht Münster am 6. Juli die von der nordrhein-westfälischen Landesregierung verfügten Einschränkungen gekippt. Das zuständige Gesundheitsministerium hätte nach dem Corona-Ausbruch beim Fleischverarbeiter Tönnies inzwischen eine differenziertere Regelung erlassen müssen, ein Lockdown für den ganzen Kreis sei nicht mehr verhältnismäßig, hatte das Gericht erklärt.

Bund und Länder hatten Anfang Mai in der Corona-Krise vereinbart, dass Beschränkungen erlassen werden, wenn in einem Kreis die Anzahl der Corona-Neuinfektionen den Grenzwert von 50 pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen übersteigt.

Aktuell liegt keine Region über der kritischen Grenze. Die überwiegende Mehrheit der 401 Städte und Kreise Deutschlands weist Inzidenzwerte im Bereich unter 3,0 auf. In 15 Gebieten jedoch ist den Daten des Robert-Koch-Instituts zufolge derzeit ein erhöhtes Fallaufkommen zu beobachten. Dazu zählen bekannte Brennpunkte wie der Kreis Gütersloh ebenso wie verschiedene Städte in NRW oder neuerdings auch Augsburg, Straubing und der Landkreis Erding in Bayern.

Quelle: ntv.de, chr/dpa


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