Muss Apple 13 Milliarden Euro an Steuern nachzahlen?

  15 Juli 2020    Gelesen: 475
Muss Apple 13 Milliarden Euro an Steuern nachzahlen?

Irland hat von Apple zu wenig Steuern verlangt. So sieht es die EU-Kommission und fordert vom IT-Konzern eine Nachzahlung. Der Streit schwelt seit Jahren, nun entscheidet ein EU-Gericht.

Bekommt die EU tatsächlich 13 Milliarden Euro Steuern von Apple nachgezahlt? Darüber soll heute das EU-Gericht in Luxemburg in erster Instanz entscheiden. Für die EU-Kommission könnte der politisch aufgeladene Konflikt zur wichtigen Weichenstellung in ihrem jahrelangen Ringen mit diversen Mitgliedstaaten um Steuervergünstigungen für Unternehmen werden.

An diesem Mittwoch spricht das EU-Gericht in Luxemburg sein Urteil, ob die Rekord-Steuernachforderung von 13 Milliarden Euro für Apple in Irland rechtens war. Der Streit könnte aber noch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) weitergehen.

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hatte Apple im August 2016 aufgefordert, die Milliardensumme in Irland nachzuzahlen, weil das Land dem Konzern eine unzulässige Sonderbehandlung bei den Steuerkonditionen gewährt habe. Irland und Apple wehren sich dagegen. Apple betreibt einen großen Teil seines Europa-Geschäftes vom irischen Cork aus - für Irland immer auch ein Prestigeprojekt, das ohne die niedrigen Steuersätze womöglich anderswo angesiedelt worden wäre.

Die Schlüsselfrage in dem Verfahren ist, welcher Anteil des in Irland angesammelten Geldes in dem Land hätte versteuert werden müssen. Der iPhone-Konzern betonte vor dem EU-Gericht, dass die Erträge der zwei irischen Tochterfirmen, um die es geht, vor allem in den USA zu versteuern gewesen seien.

Apple argumentiert, die irische Tochter Apple Sales International (ASI) sei lediglich für den Vertrieb von Geräten des Konzerns außerhalb Nord- und Südamerikas zuständig gewesen - während die eigentlichen Werte vor allem in den USA geschaffen worden seien.

Die Kommission bestreitet zwar nicht, dass ein Großteil des intellektuellen Eigentums bei Apple in den USA entstehe. Allerdings habe die irische Steuerbehörde nicht die notwendigen Analysen des gesamten Geschäfts der Apple-Töchter durchgeführt, um begründet entscheiden zu können, welcher Anteil der Gewinne wo versteuert werden sollte. Die Kommission weist auch die Darstellung von Apple zurück, die beiden irischen Firmentöchter seien lediglich mit Vertrieb und Fertigung beauftragt gewesen.

spiegel


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