Dem 93-Jährigen wurde Beihilfe zum Mord in 5.232 Fällen vorgeworfen. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Mann in den Jahren 1944 und 1945 mehrere Monate als Jugendlicher zur Wachmannschaft des Vernichtungslagers Stutthof bei Danzig gehört hatte. Der Prozess fand nach Jugendstrafrecht statt, weil der Verurteilte zu Beginn der Tatzeit erst 17 Jahre alt war. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von drei Jahren Haft beantragt, die Verteidigung einen Freispruch gefordert.
In Stutthof hielt die SS mehr als 100.000 Menschen gefangen, rund 65.000 Personen wurden getötet. Mit dem Hamburger Urteil geht vorerst einer der letzten NS-Prozesse zu Ende. Ein weiteres Verfahren gegen einen anderen ehemaligen Wachmann in Stutthof könnte noch vor dem Landgericht Wuppertal verhandelt werden. Allerdings ist noch nicht klar, ob der inzwischen 95-Jährige verhandlungsfähig ist.
deutschlandfunk
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