Staatsanwalt fordert 25 Jahre Haft für Hinterleute des Mordes an Ján Kuciak

  24 Juli 2020    Gelesen: 659
Staatsanwalt fordert 25 Jahre Haft für Hinterleute des Mordes an Ján Kuciak

Der Kronzeuge und der Schütze wurden bereits verurteilt, nun fordert die Staatsanwaltschaft unter anderem für den mutmaßlichen Auftraggeber des Mordes am Journalisten Ján Kuciak und seiner Verlobten lange Haft.

Im Prozess um den Mord am slowakischen Journalisten Ján Kuciak und seiner Verlobten Martina Kusnirova im Jahr 2018 hat der Staatsanwalt jeweils 25 Jahre Gefängnis für drei Hinterleute gefordert. In dem Verfahren müssen sich der Millionär Marián Kocner als mutmaßlicher Auftraggeber, die als Organisatorin der Tat angeklagte Alena Z. und der wegen Mittäterschaft angeklagte Ex-Polizist Tomas S. verantworten.

Ihre Schuld am Tod Kuciaks und Kusnirovas sei "zweifelsfrei erwiesen", sagte der Ankläger in seinem abschließenden Plädoyer. Die beiden 27-Jährigen waren vor ihrem Haus erschossen worden. Kuciak hatte zuvor über zwielichtige Geschäfte des Unternehmers Kocner berichtet, aber auch über andere Verfilzungen von Politik und Geschäftemacherei.

Eine erst nach seinem Tod veröffentlichte Reportage löste Massendemonstrationen gegen Korruption aus und führte zum Rücktritt der damaligen Regierung. Der Fall beschäftigt das Land auch noch zwei Jahre nach dem Mord: Im März nahm eine Spezialeinheit 13 teils hochrangige Richter und mehrere andere Personen wegen Korruptionsverdachts fest. Sie sollen mutmaßlich von Kocner bestochen worden sein.

Die Angeklagten werden vom bereits rechtskräftig als Mitorganisator verurteilten Kronzeugen Zoltan A. und dem ebenfalls geständigen und zu 23 Jahren verurteilten Haft Todesschützen Miroslav M. belastet, die deshalb nicht mehr im Hauptverfahren angeklagt sind. Kocner, Z. und S. plädieren auf nicht schuldig.

Neben Zeugenaussagen und Expertengutachten belegte Kocners entschlüsselte Handy-Kommunikation, dass dieser vor dem Mord nicht nur Kuciak, sondern auch andere Journalisten bespitzeln ließ, die kritisch über seine Geschäfte berichteten.

Das Gericht hatte am Donnerstag die von den Verteidigern gewünschte Fortsetzung der Beweisführung abgelehnt und stattdessen die Schlussplädoyers von Anklage und Hinterbliebenenvertretung angeordnet.

Abschließend legte es als voraussichtlich letzte Gerichtstermine den 31. Juli und 5. August fest. Danach erwarten Prozessbeobachter die Urteilsverkündung.

spiegel


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