„Keine rechtliche Grundlage für generelle Testpflicht“

  28 Juli 2020    Gelesen: 511
„Keine rechtliche Grundlage für generelle Testpflicht“

Bundesgesundheitsminister Spahn lehnt eine generelle Testpflicht für alle Urlaubs-Rückkehrer ab. Ein Corona-Test sei „am Ende ein Eingriff in die Persönlichkeit“ und müsse gerechtfertigt sein, sagte der CDU-Politiker in mehreren Fernsehinterviews. Die rechtliche Grundlage des Infektionsschutzgesetzes erlaube verpflichtende Kontrollen nur für Rückreisende aus Risikogebieten.

Deshalb werde nun jeden Tag aufs Neue geschaut, welche Regionen dazu gezählt werden müssten. Zuvor hatte Spahn angekündigt, eine Testpflicht für Urlauber anzuordnen, die aus Risikogebieten nach Deutschland zurückkehren. Die Pflicht soll voraussichtlich ab kommender Woche gelten, die Tests selbst sollen kostenfrei sein. Betroffen wären derzeit rund 140 Länder.

Spahn sagte in ARD und ZDF, das Testen dürfe niemals eine Kostenfrage für den Einzelnen und auch keine soziale Frage sein. Ähnlich argumentierte die Grünen-Politikerin Schulz-Asche. Sie sagte im Deutschlandfunk, der Schutz der Bevölkerung sei eine öffentliche Aufgabe. Zudem gebe es viele Gründe, in ein Risikogebiet zu reisen, nicht nur private. Die FDP will, dass Urlauber, die in Risikogebieten waren, selbst für ihre Corona-Tests aufkommen.

Die Vorsitzende des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, Teichert, warnte, einmalige Pflichttests könnten zu falscher Sorglosigkeit führen. Sie sagte der Funke-Mediengruppe, eine Ansteckung etwa bei einer Abschiedsparty könne so nicht nachgewiesen werden.

Die Risikogebiete können auf den Internet-Seiten des Robert Koch-Instituts eingesehen werden. Innerhalb der Europäischen Union zählt derzeit Luxemburg dazu. Darüber hinaus gelten gegenwärtig beispielsweise die USA, Russland, die Türkei, Israel und Marokko als Risikogebiete.

deutschlandfunk


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