Die vor zwei Jahren wiedereingeführte bayerische Grenzpolizei verstößt mit ihrer Arbeit teilweise gegen die Verfassung. Das teilt der bayerische Verfassungsgerichtshof bei der Urteilsverkündung in München mit. Das Urteil ist eine herbe Niederlage für die CSU und ganz besonders für ihren Parteichef Markus Söder. Denn Söder war es, der die 1998 aufgelöste Grenzpolizei nach seiner Wahl zum Ministerpräsidenten ins Leben zurückrief. Welche Folgen das Urteil hat, ist unklar. Die Landesregierung hatte eigentlich geplant, die Grenzpolizei bis zum Jahr 2023 auf 1000 Beamte aufzustocken.
war eines von vielen Prestigeprojekten, mit denen Söder der kriselnden CSU nach der Flüchtlingskrise neuen Boden unter den Füßen verschaffen wollte. Sein Plan war einfach: Die gerade in Grenznähe infolge der Zuwanderung vielerorts verunsicherten Bayern sollten ein neues Gefühl der Sicherheit erfahren - und damit auch resistent werden gegen die AfD, die bei Wahlen mit der Angst vor Flüchtlingen auf Stimmenfang geht.
Tatsächlich läuft die Zusammenarbeit zwischen den bayerischen Grenzpolizisten und ihren primär zuständigen Bundeskollegen seit jeher geräuschlos und unproblematisch. Immer wieder präsentiert die Staatsregierung unter zustimmendem Kopfnicken der Bundespolizei und nicht ohne Stolz Zahlen zu aufgegriffenen Kriminellen infolge der Schleierfahndung. Diese hatte es allerdings auch vor der Grenzpolizei bereits gegeben - nur unter anderem Namen.
Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip
Die Grünen sehen in der Klärung eine "verfassungsrechtliche Herzensangelegenheit", wie es der Landtagsabgeordnete Jürgen Mistol nennt. Da laut Verfassung der Bund für die Grenzsicherung in Deutschland zuständig ist, sehen sie in der Einführung einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip. Dem habe die Richter nun teilweise zugestimmt.
Bayern ist das einzige Bundesland, das eine Grenzpolizei hat. Aus Sicht von CSU und Staatsregierung ist die Arbeit der Beamten durch eine Rechtsvereinbarung mit dem Bund gedeckt. Da die Bundespolizei weiter federführend agiere, würden deren Kompetenzen nicht verletzt, so die Argumentation.
Quelle: ntv.de, jug/dpa
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