Der Vorsitzende des Sozialpolitischen Ausschusses der Fleischwirtschaft, Egbers, sagte der „Neuen Osnabrücker Zeitung“, man strebe Gespräche mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten an. Dabei sollten Fragen wie Mindestlohn, Wohnunterbringung der Arbeiter sowie der mögliche Einsatz von Leiharbeitern geklärt werden. Die Gewerkschaft zeigte sich gesprächsbereit, betonte aber, ein Tarifvertrag sei kein Ersatz für das geplante Gesetz.
Bundesarbeitsminister Heil will in größeren Fleischbetrieben von Januar 2021 an den Einsatz von Werkvertragsarbeitern bei der Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung und von April 2021 an auch Leiharbeit gesetzlich verbieten. Werkarbeiter sind nicht direkt beim Schlachtunternehmen angestellt, sondern über Subunternehmen.
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