Ermittlungszuständigkeit bei Kindesmissbrauch wechselt

  01 September 2020    Gelesen: 874
Ermittlungszuständigkeit bei Kindesmissbrauch wechselt

Angesichts der vielen Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern in Nordrhein-Westfalen wechselt dort die Zuständigkeit für die Ermittlungen.

Von heute an sind die 16 sogenannten Kriminalhauptstellen zuständig. Damit werden solche Delikte organisatorisch genauso hochrangig behandelt wie Mord und Totschlag. NRW-Innenminister Reul erklärte, der Schutz der Kinder habe höchste Priorität. Die Zuständigkeit für alle anderen Sexualstraftaten bleibt bei den Kreispolizeibehörden.

In Nordrhein-Westfalen waren in jüngster Zeit mehrere große Missbrauchsfälle mit einer Vielzahl von Opfern ans Licht gekommen. In den Tatkomplexen Lügde, Bergisch Gladbach und Münster gab es auch weit über das Bundesland hinaus eine Reihe von Festnahmen.

deutschlandfunk


Tags:


Newsticker