Generalstaatsanwalt von Aserbaidschan leitet ein Strafverfahren gegen den russischen Blogger ein

  12 Oktober 2020    Gelesen: 649
 Generalstaatsanwalt von Aserbaidschan leitet ein Strafverfahren gegen den russischen Blogger ein

Die Generalstaatsanwaltschaft der Republik Aserbaidschan leitete ein Strafverfahren gegen einen Bürger der Russischen Föderation, Semyon Pegov, ein, der eine kriminelle Beziehung zu Personen in Armenien und in den besetzten Gebieten der Republik Aserbaidschan aufgenommen hatte, berichtet AzVision.az.

Im Verlauf der Untersuchung entstand der solide Verdacht, dass ein Bürger der Russischen Föderation, Semyon Pegov, der eine kriminelle Beziehung zu Personen in Armenien und in den besetzten Gebieten der Republik Aserbaidschan aufgenommen hatte, schloss sich entgegen den Anforderungen des Gesetzes über die Staatsgrenze der Republik Aserbaidschan zu einer kriminellen Vereinigung zusammen. Er überquerte illegal die international anerkannte Staatsgrenze der Republik Aserbaidschan ohne die erforderlichen Dokumente und außerhalb der Kontrollpunkte, dh durch Armenien, und betrat das Gebiet der Stadt Khankendi und anderer besetzter Gebiete, um das illegale Regime zu unterstützen, das unter dem Namen "Berg-Karabach-Republik" operiert.

Die Generalstaatsanwaltschaft der Republik Aserbaidschan ergreift weiterhin alle notwendigen Maßnahmen, um die Aggressivität der Republik Armenien auf internationaler Ebene aufzudecken und die Soldaten der bewaffneten armenischen Formationen vor Gericht zu stellen, die Verbrechen gegen unsere Armee und Zivilisten begangen haben.

Im Verlauf der laufenden umfassenden Maßnahmen und der von der Generalstaatsanwaltschaft der Republik Aserbaidschan durchgeführten Untersuchung wurden Videos mit offenen Aufrufen zur Verletzung der territorialen Integrität unseres Landes analysiert, die auf einigen Internetquellen verbreitet wurden.

Die Untersuchung ergab auch den Verdacht, dass Semyon Pegov, um das Marionettenregime von Artsakh zu unterstützen, das in den besetzten Gebieten Aserbaidschans infolge der militärischen Aggression Armeniens geschaffen wurde, zahlreiche armenische Freiwillige gefilmt hatte, die angeblich zum Schutz dieses Regimes eingetroffen waren. Er befragte Mitglieder der in den besetzten Gebieten tätigen Terroristengruppen und veröffentlichte zahlreiche Videos auf seinen Seiten in sozialen Netzwerken, forderte die Bürger der Russischen Föderation auf, in das Kriegsgebiet zu kommen, um der Republik Armenien Hilfe zu leisten, und verteilte ähnliche Materialien, die die Verletzung der territorialen Integrität unseres Landes forderten.

Der Generalstaatsanwalt der Republik Aserbaidschan leitete ein Strafverfahren gemäß den Artikeln 214-2 (öffentliche Aufrufe zum Terrorismus), 281.1 (öffentliche Aufrufe gegen den Staat) und 318.2 (illegales Überschreiten der Staatsgrenze der Republik Aserbaidschan) des Strafgesetzbuches der Republik Aserbaidschan ein.

Die Generalstaatsanwaltschaft hat einen Antrag auf Rechtshilfe an die zuständigen Behörden des Landes gerichtet, in dem die Person Staatsbürger ist.

Intensive Ermittlungsmaßnahmen werden fortgesetzt.


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