Thyssens Vorschläge sehen laut den Angaben aus EU-Kreisen erstens vor, dass an einer Arbeitsstelle bei gleicher Arbeit gleicher Lohn gezahlt werden muss. Zugleich soll aber weiter gelten, dass sich die gezahlten Sozialabgaben nach den Regeln des Entsendelandes richten. Zweitens soll demnach ein Arbeitnehmer maximal zwei Jahre entsandt werden dürfen, während in dieser Frage bisher Unklarheit herrschte. Drittens sollen diese Regeln auch für Zeitarbeitsfirmen gelten.
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hatte sich im Januar in einem gemeinsamen Interview mit ihrer französischen Kollegin Mariam El Khomri in der Wirtschaftszeitung "Les Echos" für die beiden ersten Reformvorschläge ausgesprochen. Laut der EU-Kommission gab es 2014 in der EU 1,92 Millionen entsandte Arbeitnehmer, davon mehr als 400.000 in Deutschland, knapp 200.000 in Frankreich und etwa 160.000 in Belgien. Im Schnitt wurden die Arbeitnehmer für vier Monate entsandt.
Tags: