Staatsanwaltschaft Duisburg erhebt Anklage gegen »spirituellen Führer«

  19 November 2020    Gelesen: 321
Staatsanwaltschaft Duisburg erhebt Anklage gegen »spirituellen Führer«

Er soll Mitglieder seines »Balance Recovery Life Centers« geschlagen und sich an ihnen vergangen haben: Ein 57-Jähriger ist nun angeklagt worden.

Ein 57 Jahre alter »spiritueller Führer« aus Hamminkeln am Niederrhein ist von der Staatsanwaltschaft Duisburg angeklagt worden. Dem Mann würden unter anderem Vergewaltigung und Freiheitsberaubung zur Last gelegt, sagte eine Sprecherin des Landgerichts Duisburg. Die mutmaßlichen Taten richteten sich gegen Mitglieder der von ihm begründeten Gemeinschaft.

Der Beschuldigte sitzt in Untersuchungshaft. Er soll »spiritueller Führer« eines »Balance Recovery Life Center« gewesen sein, dessen Zweck eine esoterisch-spirituelle Lebensberatung und die Therapierung von Lebenskrisen gewesen sein soll. Das Gericht muss jetzt über die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung entscheiden. Über den Fall hatte zuerst »T-Online.de« berichtet.

Die Straftaten soll der 57-Jährige im Zeitraum von Januar 2016 bis Juli 2020 begangen haben. Laut Staatsanwaltschaft handelt es sich allein um 20 Fälle von gefährlicher Körperverletzung. Dazu kommen unter anderem Freiheitsberaubung, Nötigung und Vergewaltigung in fünf Fällen sowie sexuelle Nötigung in drei Fällen. Insgesamt gehe es um zehn Geschädigte, darunter auch einen 16-Jährigen, sagte die Sprecherin.

Der Angeklagte hatte den Angaben zufolge Wohnungen in Wesel und Hamminkeln. In Wesel habe er auch Gastronomie im Gasthaus »Constanze« betrieben. Wenn Mitglieder der Gemeinschaft Arbeiten nicht ordentlich erledigten, soll der Angeklagte sie mit Metallstangen, Regenschirmen, Schöpfkellen und Metallpfannen geschlagen und sie darüber hinaus getreten haben. Auch habe er Gemeinschaftsmitglieder mit dem Kopf gegen die Wand geschlagen und ihnen Brandwunden zugefügt. Einmal soll er sie bis zu fünf Tage lang in ein Gartenhaus gesperrt haben. Zudem habe er sie zu sexuellen Handlungen an sich und untereinander gezwungen. Die Vergewaltigungen beziehen sich auf Oralverkehr.

Der Fall hat nichts zu tun mit dem eines 58-Jährigen, der sich selbst als »Propheten« bezeichnet und in Goch festgenommen worden war. Gegen ihn sei noch keine Anklage erhoben worden, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Kleve.

spiegel


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