Die Militärstaatsanwaltschaft der Republik Aserbaidschan hat beschlossen, Ohanyan Seyran Mushegovich wegen Artikel 103 (Völkermord) und Artikel 107 (Abschiebung oder Zwangsumsiedlung) des Strafgesetzbuchs der Republik Aserbaidschan zu verhaften und ihm ein gewisses Maß an Zurückhaltung aufzuerlegen. Die Militärstaatsanwaltschaft legte Berufung beim Militärgericht von Baku ein und dem Antrag wurde stattgegeben, berichtet AzVision.az unter Berufung auf APA.
Die Militärstaatsanwaltschaft der Republik Aserbaidschan beschloss, ihn für gewollt zu erklären, und schickte ihn zur Hinrichtung an die Hauptkriminalpolizei des Innenministeriums der Republik Aserbaidschan und das Nationale Zentralbüro für Interpol in der Republik Aserbaidschan.
Die Tatsache wurde vom Pressedienst der Militärstaatsanwaltschaft bestätigt.
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