Die deutsche Finanzaufsichtsbehörde Bafin hat Bankkunden dazu aufgerufen, ihre Prämiensparverträge zu überprüfen. Viele ältere Verträge enthielten Zinsanpassungsklauseln, mit denen Banken die zugesicherte Verzinsung einseitig abändern könnten. Doch diese Klauseln sind laut Bundesgerichtshof (BGH) seit 2004 unwirksam.
»Wichtig ist, dass betroffene Sparer jetzt selbst aktiv auf ihre Institute zugehen und sich erläutern lassen, welche Klausel ihr Vertrag ganz konkret enthält«, sagte Bafin-Vizepräsidentin Elisabeth Roegele laut einer Mitteilung. Der nächste Schritt müsse sein, zu prüfen, ob diese Klausel rechtskonform sei.
Die Bafin droht den Banken mit Konsequenzen. Verwaltungsrechtliche Optionen würden geprüft. Betroffen seien vor allem langfristig variabel verzinste Sparverträge aus 2004 und früher.
Bafin rät gegebenenfalls den Gang zum Anwalt
Bei Prämiensparverträgen erhalten Kunden zusätzlich zum Zins eine Prämie, die meist nach der Vertragslaufzeit gestaffelt ist. Angesichts der seit Jahren niedrigen Zinsen sind diese Verträge für Banken und Sparkassen teuer. Sie versuchen daher, sie anzupassen oder zu kündigen.
Um etwaige zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen oder um in einigen Fällen zumindest die Verjährung zu unterbrechen, rät Roegele, sich bei Bedarf an eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt zu wenden.
Die Bafin hatte bereits im Februar 2020 Banken aufgefordert, auf die betroffenen langjährigen Kunden zuzugehen und ihnen eine Lösung anzubieten. Diese Aufforderung hat jedoch nicht gefruchtet.
Auch ein Runder Tisch, den die Bafin zum Thema Prämiensparen Ende November 2020 unter anderem mit den Verbänden der Kreditwirtschaft und Verbraucherschutzorganisationen einberufen hatte, habe leider keine kundengerechten Lösungen gebracht, teilte die Behörde mit. Deshalb prüfe sie nun konkrete Schritte gegen die Banken.
spiegel
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