Mit Ausnahme gefälschter Videos während der von der Generalstaatsanwaltschaft und der Militärstaatsanwaltschaft der Republik Aserbaidschan durchgeführten Analyse wurden gemäß den einschlägigen Artikeln des Strafgesetzbuchs der Republik Aserbaidschan Strafverfahren zu den Videobildern eingeleitet. Die Generalstaatsanwaltschaft der Republik Aserbaidschan hat zweimal offiziell über die Einleitung eines Strafverfahrens wegen der oben genannten Tatsachen und die Fortsetzung der operativen Ermittlungsmaßnahmen berichtet, um die Täter vor Gericht zu stellen und andere Personen zu identifizieren. Das Versäumnis der anderen Partei, einen der genannten Tatsachen offenzulegen, bestätigt jedoch, dass diese Verbrechen nicht von den armenischen Strafverfolgungsbehörden untersucht werden, und die armenische Führung, die einen Mangel an politischem Willen demonstriert, beabsichtigt nicht, weitere Schritte zur Bestrafung der Täter zu unternehmen.
Die Generalstaatsanwaltschaft der Republik Aserbaidschan wandte sich an internationale Organisationen, um die armenischen Strafverfolgungsbehörden aufzufordern, die erforderlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit den beleidigenden Aktionen gegen die Leichen aserbaidschanischer Soldaten zu ergreifen, die während der Feindseligkeiten getötet wurden. Die Adressen forderten Armenien außerdem auf, seinen internationalen Verpflichtungen nachzukommen und eine offene und faire Untersuchung der kriminellen Tatsachen durchzuführen. Notwendige und intensive Ermittlungsmaßnahmen sind im Gange.
Die Generalstaatsanwaltschaft der Republik Aserbaidschan ist der Ansicht, dass die armenischen Strafverfolgungsbehörden die von den Soldaten ihres Landes begangenen Verbrechen gemäß den Anforderungen des Völkerrechts untersuchen und der Weltgemeinschaft detaillierte Informationen zur Verfügung stellen sollten.
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