Pflicht zum Tragen von FFP-2-Masken: Können sich Bedürftige überhaupt welche leisten?

  22 Januar 2021    Gelesen: 539
Pflicht zum Tragen von FFP-2-Masken: Können sich Bedürftige überhaupt welche leisten?

Am Dienstag hatten Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefs der Bundesländer die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken im Einzelhandel und ÖPNV beschlossen. Der Deutsche Hausärzteverband (DHÄV) begrüßte die Entscheidung, warnte jedoch vor Wucherpreisen für medizinische Masken im Onlinehandel.

Verbandschef Ulrich Weigelt sagte dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“, es müsse verhindert werden, dass es zu Wucherpreisen komme – wie im Frühjahr bei Schutzmasken, Desinfektionsmitteln und Toilettenpapier.

„Hierzu könnte beispielsweise ein Festpreis festgelegt werden, der nicht überschritten werden darf.“

Lieferengpässe scheinen momentan nicht zu drohen. Zwar bestätigen Apotheken und Drogeriemärkte eine gestiegene Nachfrage nach OP- und FFP-2-Masken, man habe aber vorgesorgt und fühle sich gewappnet. Jedoch steht die Frage im Raum, ob man mit der Maskenpflicht die Einkommensschwachen nicht zurücklasse. Bundeskanzlerin Merkel hatte zuletzt betont, die Bundesregierung habe für 34 Millionen Menschen, darunter alle über 60-Jährigen, FFP-2-Masken für den Winter bereitgestellt, der vorgesehene Eigenanteil liege bei zwei Euro für je sechs Masken. Eine finanzielle Unterstützung für Bedürftige zum Kauf von FFP-2-Masken sei bislang aber kein Thema. Nach einem Bericht von aerzteblatt.de hat die Kanzlerin gesagt, man werde bei einer Verlängerung der Einschränkungen darüber nachdenken, ob an dieser Stelle geholfen werden müsse.

Bundessozialminister Hubertus Heil hat sich im Gespräch mit der „Rheinischen Post“ für eine zusätzliche Unterstützung für Bedürftige in der Corona-Krise ausgesprochen. „Auch die Versorgung von Grundsicherungsempfängern mit FFP2- und OP-Masken muss gesichert werden“, so Heil.

snanews


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