Wer bekommt die Entschädigung?

  12 März 2016    Gelesen: 504
Wer bekommt die Entschädigung?
Da war man auf einer Geschäftsreise und will endlich nach Hause. Doch der Abflug verzögert sich. Bei langen Wartezeiten gibt es eine Ausgleichszahlung von der Fluggesellschaft. Aber wer darf die einstreichen?
Bei langen Flugverspätungen können Reisende von der Airline eine Entschädigung verlangen. Muss man drei Stunden oder länger warten bis der Flieger abhebt, gibt es zwischen 250 und 600 Euro. Aber wem steht dieses Geld zu, wenn es sich um eine Dienstreise handelt? Dem Mitarbeiter und nicht der Firma, erklärt der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover.

Viele denken, dass die Entschädigung dem Arbeitgeber gehört, schließlich hat der in den meisten Fällen auch das Ticket bezahlt. Doch das ist nicht der Fall, zumindest nicht regulär. Denn normalerweise steht die Ausgleichszahlung dem Fluggast zu, der stundenlang im Terminal warten musste. Es kann aber durchaus vorkommen, dass das Unternehmen vom Mitarbeiter verlangt, die Entschädigung an ihn abzutreten. Vor allem bei größeren Firmen ist das oft in den Reiserichtlinien so festgelegt, manchmal auch im Arbeitsvertrag.

Wie viel Entschädigung Flugreisenden zusteht, hängt unter anderem davon ab, wie lang die Reisestrecke ist. Geregelt ist das in der Fluggastrechteverordnung der EU. Bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden haben Arbeitnehmer auf einer Strecke von bis zu 1500 Kilometern Anspruch auf 250 Euro pro Passagier, bei bis zu 3500 Kilometern sind es 400 Euro, und bei allem darüber hinaus sind es 600 Euro. Bei Flügen innerhalb der EU gibt es maximal 400 Euro, unabhängig von der Länge der Strecke. Entschädigung gibt es auch, wenn der Flug annulliert wird oder das Flugzeug überbucht ist. Die Airline muss allerdings nicht zahlen, wenn sie außergewöhnliche Umstände geltend machen kann. Muss ein Flieger etwa wegen eines Unwetters am Boden bleiben oder streiken die Fluglotsen, gibt es kein Geld zurück.


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