Hintergrund sind die dort verbreiteten besonders ansteckenden Varianten des Corona-Virus. Laut einer Verordnung des Bundesinnenministeriums dürfen aus den betroffenen Gebieten nur noch Deutsche sowie Ausländer mit Wohnsitz und Aufenthaltserlaubnis in Deutschland einreisen. Ausnahmen gibt es für Ärzte, Kranken- und Altenpfleger sowie für Lastwagenfahrer und landwirtschaftliche Saisonkräfte. Auch wer aus wichtigen familiären Gründen kommt, etwa zur Beerdigung eines Angehörigen, darf die Grenze passieren. Für alle Einreisenden gilt: Sie müssen einen negativen Test vorweisen.
Als neues Corona-Virusvariantengebiet gilt jetzt auch die Slowakei. Die Regierung in Bratislawa protestierte beim Auswärtigen Amt gegen die Bestimmung, dass Lkw-Fahrer bei der Einreise nach Deutschland einen höchstens 48 Stunden alten Corona-Test vorweisen müssen.
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