Das Berufungsgericht in Moskau gab der Beschwerde von Nawalnys Anwälten nicht statt, reduzierte allerdings die Strafe um sechs Wochen. Da außerdem ein mehrmonatiger Hausarrest und frühere Gefängnisstrafen angerechnet werden, bleiben zweieinhalb Jahre Haft. Nawalny war Anfang Februar zu dreieinhalb Jahren verurteilt worden, weil er gegen Bewährungsauflagen aus einem früheren Verfahren verstoßen haben soll. Zu dieser Zeit hielt er sich in Deutschland auf, wo er nach einem Anschlag mit dem Nervengift Nowitschok behandelt wurde.
Das Urteil gegen Nawalny war international kritisiert worden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte Russland aufgefordert, den Kreml-Kritiker umgehend freizulassen. Am Nachmittag findet in Moskau ein weiterer Prozess gegen ihn statt. In diesem Verfahren wird ihm vorgeworfen, einen Weltkriegsveteranen beleidigt zu haben.
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