Kunden der Bahn können ein Taxi nutzen, wenn der Zug zwischen 00.00 und 05.00 Uhr ankommen würde und eine Verspätung von mindestens 60 Minuten zu erwarten ist. Auch wenn der letzte Zug des Tages ausfällt und der Zielbahnhof nicht bis 00.00 Uhr erreicht werden kann, erstattet die Bahn die Kosten für ein anderes Verkehrsmittel in Höhe von bis zu 80,00 Euro.
Die Deutsche Bahn muss den Vertrag laut BZP EU-weit ausschreiben. Der Taxiverband bekam den Zuschlag das vierte Mal in Folge. Vor dem Jahr 2006 hatte die Bahn demnach Einzelverträge mit Taxiunternehmen geschlossen.
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