Zum Inhalt dieser Unterlagen werde er sich mit Blick auf das laufende Verfahren aber nicht äußern. Der Deutschen Presse-Agentur zufolge waren zunächst weder vom Bundesamt in Köln noch vom Gericht Stellungnahmen dazu zu erhalten.
Die AfD wehrt sich mit juristischen Mitteln gegen eine mögliche Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch den Inlandsgeheimdienst. Diese würde auch den Einsatz von Informanten und anderer nachrichtendienstlicher Mittel grundsätzlich ermöglichen.
Der Verfassungsschutz hatte dem Bundesinnenministerium zuvor ein neues Gutachten zur AfD vorgelegt. Das Ministerium ließ sich mit der Beurteilung der vorgelegten Begründung mehrere Wochen Zeit. Ob diese inzwischen abgeschlossen ist, wollte ein Sprecher des Ministeriums am Dienstag nicht sagen.
Der Verfassungsschutz hatte dem Gericht zugesagt, bis zum Ende des Eilverfahrens Kandidaten und Abgeordnete der Partei nicht mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu überwachen.
snanews
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