Neuer Entwurf konkretisiert die Corona-Notbremse

  03 März 2021    Gelesen: 359
Neuer Entwurf konkretisiert die Corona-Notbremse

Kurz vor Beginn der heutigen Bund-Länder-Runde zur Corona-Politik wird eine neue Beschlussvorlage bekannt. Demnach soll die geplante "Notbremse" für Lockerungen bei einer Inzidenz von 100 in Kraft treten. Außerdem gibt es einen fünften Öffnungsschritt.

Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf über 100, treten "ab dem zweiten darauffolgenden Werktag" die bislang gültigen Kontaktbeschränkungen wieder in Kraft, heißt es in dem Entwurf, der ntv vorliegt. Das Papier gibt den Diskussionsstand von 7.30 Uhr heute Morgen wieder und präzisiert einige Festlegungen aus einem Entwurf, der gestern durchsickerte.

An der grundsätzlichen Verlängerung des Lockdowns bis zum 28. März hält der neue Entwurf fest. Die Beratungen zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten beginnen um 14 Uhr. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hatte angekündigt, dass dies ein langer Abend werden könnte.

Die Bund-Länder-Runde steht vor dem Dilemma, dass die Infektionszahlen nach längerem Absinken nun eher stagnieren und wegen der neue Viren-Mutationen bald wieder steigen könnten. Zugleich greift eine gewisse Lockdown-Müdigkeit um sich, auch der Einzelhandel dringt auf Öffnungen. Es werde daher darauf ankommen, "einen behutsamen Öffnungsschritt zu machen", sagte CDU-Chef Armin Laschet am Dienstagabend.

Unverändert im Vergleich zu den seit gestern bekannten Lockerungsplänen ist die Erweiterung der privaten Zusammenkünfte: Künftig dürfen sich zwei Haushalte mit insgesamt maximal fünf Personen treffen. Im letzten Bund-Länder-Beschluss vom 10. Februar war festgelegt worden, dass ein Hausstand nur eine weitere Person treffen darf. Kinder bis 14 Jahre werden jeweils nicht mitgezählt. Sobald die Sieben-Tages-Inzidenz über 100 steigt, tritt die Notbremse in Kraft.

Leichte Lockerung für den Einzelhandel

Erweitert wurde die Regelung zum Einzelhandel. Gestern war noch geplant, nur eine Kundin oder einen Kunden pro zwanzig Quadratmeter Verkaufsfläche zuzulassen. Nun soll es bei Öffnungen in Regionen mit 35er Inzidenz oder besser eine Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro zehn Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche geben. Erst darüber gilt eine Begrenzung von zwanzig Quadratmetern. Zudem dürfen bei Inzidenzen unter 35 Museen, Zoos und botanische Gärten geöffnet werden. Auch ist kontaktfreier Sport in Gruppen von bis zu zehn Personen im Freien erlaubt. Dies gilt - nach der Öffnung von Kitas, Grundschulen und Friseuren sowie der kurzfristig geplanten bundesweiten Öffnung von Buchhandlungen, Blumenläden und Gartenmärkten - als dritter Öffnungsschritt.

Innerhalb dieses dritten Öffnungsschritts dürfen Geschäfte in Regionen mit einer Inzidenz unter 100 "Terminshopping-Angebote" machen. Museen und Zoos dürfen Besucher einlassen, aber nur mit vorheriger Terminvergabe. Sport im Außenbereich ist nur zu zweit erlaubt beziehungsweise für Kinder bis 14 Jahren in Gruppen von bis zu zehn. Auch hier sieht die Notbremse vor, dass diese Öffnungen rückgängig gemacht werden, wenn die Inzidenz in der jeweiligen Region auf über 100 steigt. Dieser 100er-Wert war im früheren Entwurf noch nicht festgelegt, sondern als "XX" markiert.

Neu: ein fünfter Öffnungsschritt

Der vierte Öffnungsschritt bezieht sich unverändert auf Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos und kann erfolgen, wenn die Inzidenz in einer Region 14 Tage stabil bei oder unter 35 liegt. Dann soll auch kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich möglich sein.

Neu ist ein fünfter Öffnungsschritt, der erfolgen kann, wenn sich die die Inzidenzen 14 Tage nach dem vierten Öffnungsschritt nicht verschlechtert haben. Wenn die Werte dann weiterhin stabil unter 35 liegen, sollen Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmern möglich sein. Auch in der neuen Vorlage bleibt es dabei, dass die Länder die Entscheidung über die Öffnungsschritte fällen. Die Öffnungen können landesweit oder regional erfolgen.

Keine Test-Pflicht für Arbeitgeber

Eine weitere Änderung im Vergleich zum früheren Entwurf: Die Unternehmen in Deutschland sollen nicht "verpflichtet" werden, ihren Beschäftigten ein oder zwei Mal pro Woche einen Schnelltest anzubieten. Stattdessen heißt es in der neuen Fassung des Entwurfs, es sei "erforderlich, dass die Unternehmen in Deutschland als gesamtgesellschaftlichen Beitrag ihren in Präsenz Beschäftigten pro Woche das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest machen". Weiter heißt es: "Dazu wird die Bundesregierung mit der Wirtschaft noch in dieser Woche abschließend beraten." Solche Gespräche hat es bereits gegeben - offenbar bislang ohne Ergebnis.

Der Hinweis, dass in den meisten Ländern die Zahl der verfügbaren Impfdosen "bereits im April die von den Ländern gemeldeten maximalen Kapazitäten in den Impfzentren übersteigen" wird, wurde im neuen Entwurf gestrichen. Der so begründete "Übergang in die nächste Phase der Nationalen Impfstrategie" bleibt allerdings bestehen.

Das nächste Bund-Länder-Treffen soll am 22. März stattfinden, zwei Tage früher als ursprünglich vorgesehen.

Quelle: ntv.de, hvo


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