Verfassungsschutz in der Kritik: „Dilettantisch“

  06 März 2021    Gelesen: 462
Verfassungsschutz in der Kritik: „Dilettantisch“

Die FDP-Politikerin Leutheusser-Schnarrenberger hat das Vorgehen des Bundesverfassungsschutzes gegen die AfD kritisiert. Die Vorsitzende der Friedrich-Naumann-Stiftung und frühere Justizministerin sagte im Deutschlandfunk, der Verfassungsschutz habe dilettantisch gehandelt. Ein Staat müsse absolut sorgfältig vorgehen. Deshalb wäre hier Zurückhaltung geboten gewesen.

Leutheusser-Schnarrenberger reagierte auf ein Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts. Danach darf die AfD bis zum Abschluss eines Eilverfahrens nicht als rechtextremistischer Verdachtsfall eingestuft und beobachtet werden. Hintergrund ist, dass sich der Verfassungsschutz selbst verpflichtet hatte, diese Einstufung nicht öffentlich zu machen. Am vergangenen Mittwoch wurde sie aber bekannt.

„Blamage für das Bundesinnenministerium“

Die FDP-Politikerin sagte im Deutschlandfunk, dies sei auch eine „Blamage für das Bundesinnenministerium“ und damit für Minister Seehofer (CSU). Das Innenministerium sei über jeden Schritt des Verfassungsschutzes informiert und es sei nicht auszuschließen, dass von dort Informationen durchgestoßen wurden.

Leutheusser-Schnarrenberger rechnet damit, dass die AfD bis vor das Verfassungsgericht zieht, um eine Beobachtung zu verhindern. Bis zur Wahl im September werde es keine endgültige Entscheidung geben. Deshalb müssten sich die anderen Parteien und auch alle Bürgerinnen und Bürger politisch mit der AfD auseinandersetzen: Wer AfD wähle, müsse wissen, dass aktive Teile davon verfassungswidrig seien. „Spione allein helfen nicht dabei, eine Partei, die demokratiefeindlich in Grundzügen ist, aus der Welt zu schaffen“, sagte Leutheusser-Schnarrenberger. Das Denken in den Köpfen bleibe.

Meuthen: „Der Schaden ist angerichtet“

Der AfD-Vorsitzende Meuthen forderte Konsequenzen aus dem Vorgehen des Bundesverfassungsschutzes. Der Schaden sei angerichtet, sagte Meuthen im Interview der Woche des Deutschlandfunks. Elf Tage vor wichtigen Landtagswahlen sei dies der Versuch einer Wahlbeeinflussung gewesen. Man könne das dilettantisch nennen oder ein taktisches Foul. Und für taktische Fouls gebe es normalerweise die rote Karte.

Meuthen räumte ein, dass die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichtes keine endgültige Entscheidung in der Sache sei. Über die Erklärung der AfD zum Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz werde noch im Eilverfahren und gegebenenfalls im Hauptsacheverfahren entschieden.


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