Steuerlich das Beste herausholen

  10 März 2021    Gelesen: 724
Steuerlich das Beste herausholen

Bei Kündigungen oder Aufhebungsverträgen werden mitunter Abfindungen gezahlt. Die müssen versteuert werden. Dafür gibt es aber einen Trick.

Scheiden Beschäftigte aus einem Unternehmen aus, bekommen sie oft eine Abfindung. Bei längerer Zeit im Unternehmen können dabei durchaus sechsstellige Beträge zustande kommen. Diese sind in voller Höhe lohnsteuerpflichtig, erklärt die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz. Wegen des progressiven Verlaufs des Steuersatzes kann eine hohe Abfindung die Steuerbelastung stark erhöhen.

Eine Abfindung kann aber nach der sogenannten Fünftelregelung ermäßigt besteuert und fiktiv auf fünf Jahre verteilt werden, sofern es sich um außerordentliche Einkünfte handelt. Diese liegen vor, wenn die Abfindung innerhalb eines Kalenderjahrs gezahlt wird und die Abfindung höher ist als der Arbeitslohn, den der Beschäftigte bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Jahresende noch bezogen hätte.

Ein Rechenbeispiel: Ein zusammen veranlagtes Ehepaar kommt zusammen auf einen Bruttoarbeitslohn von 80.000 Euro (je Ehegatte 40.000 Euro). Abzüglich Werbungskosten und Vorsorgeaufwendungen liegt das zu versteuernde Einkommen bei 67.500 Euro. Die Einkommensteuer beträgt im Splittingtarif rund 12.700 Euro.

n-tv


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