Nach der Vorstellung eines Gutachtens zum Umgang mit Missbrauchsvorwürfen im Erzbistum Köln hat der Hamburger Erzbischof Stefan Heße dem Papst seinen Amtsverzicht angeboten. "Um Schaden vom Amt des Erzbischofs sowie vom Erzbistum Hamburg abzuwenden, biete ich Papst Franziskus meinen Amtsverzicht an und bitte ihn um die sofortige Entbindung von meinen Aufgaben", sagte Heße in einer persönlichen Erklärung.
Der Strafrechtler Björn Gercke hatte dem früheren Personalchef im Erzbistum Köln elf Pflichtverletzungen vorgeworfen. Dabei handele es sich unter anderem um Verstöße gegen die Melde- und Aufklärungspflicht. Heße musste sich in seiner Funktion als Personalchef und Generalvikar im Erzbistum Köln mit Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs von Kindern durch Priester auseinandersetzen.
Heße bestritt bisher die bereits in anderem Zusammenhang gegen ihn erhobenen Vorwürfe. "Ich habe mich nie an Vertuschung beteiligt", sagte Heße. Er sei aber dennoch bereit, seinen Anteil für das Versagen des Systems zu tragen. Er war am 14. März 2015 als Erzbischof nach Hamburg gewechselt.
Gercke legte ein 800 Seiten starkes Gutachten vor. Die Auswertung der Akten von 1975 bis 2018 habe unter anderem ergeben, "dass sich Jahrzehnte offenbar niemand getraut hat, solche Fälle zur Anzeige zu bringen", kritisierte er.
Nach der Vorstellung des Gutachtens erklärte Kardinal Rainer Maria Woelki, zwei Mitarbeiter vorläufig von ihren Dienstpflichten zu entbinden: Dominikus Schwaderlapp, früher Generalvikar des Erzbistums und heute Weihbischof, sowie Günter Assenmacher, als Offizial unter anderem für kirchengerichtliche Angelegenheiten zuständig. Schwaderlapp teilte mit, dass er Papst Franziskus bereits seinen Amtsverzicht angeboten habe.
Ein erstes Gutachten einer Münchner Kanzlei war von Woelki unter Verschluss gehalten worden, wofür er rechtliche Bedenken anführte. Dieses Verhalten Woelkis hatte eine Vertrauenskrise im größten deutschen Bistum ausgelöst. Woelki wurde von Gercke nun aber ausdrücklich in Schutz genommen. "Medial wäre es für uns am einfachsten gewesen, Herrn Woelki hier zum Schafott zu führen", sagte der Strafrechtler. Dafür gebe es aber keine Grundlage. Auch in dem zurückgehaltenen Münchner Gutachten sei Woelki nicht belastet worden.
n-tv
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